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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
83. Jahresband.2003
Seite: 339
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Das Bezirksami Appenweier

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Nun sah die Regierung keine Gründe mehr, Appenweier das neue Amt
zu verweigern, und am 3. Februar 1810 veröffentlichte das Regierungsblatt
: „Das zweite Landamt Offenburg erhält seinen Sitz in Appenweier
und nimmt davon seinen Namen, auch wird zu dem selben noch das Gericht
Renchen geschlagen und unterbleibt daher die im Plane gewesenen
Errichtung eines neuen Amtes im letzteren Ort. " Zum Gericht Renchen gehörte
auch Wagshurst.4

Schon vor diesem Erlass waren die Gemeinden dem zweite Landamt
zugewiesen worden: Appenweier, Ebersweier, Weyer, Durbach mit Ober-
und Unternesselried, Müllen, Urloffen mit Zimmern, Nußbach und Zusen-
hofen.5

Das war nun ein beträchtliches Gebiet mit einer Bevölkerung von 10.063
Menschen (1815), wenn auch das erste Landamt Offenburg knapp 80006
Einwohner mehr hatte. Die ehrgeizigen Meinungsmacher in Appenweier
hätten zufrieden sein können: Das neue Amt brachte dem Namen ihres Dorfes
einen größeren Bekanntheitsgrad ein, als es die traditionsreiche Geschichte
je hätte tun können. Da gab es gerade über das Vorzeigeobjekt, das
ehemalige Gerichtsgebäude, Schwierigkeiten. Der oben angemerkte Warner
aus Karlsruhe hatte Recht behalten. Die Reparaturen und der Einbau der
Wohnungen von Amtmann und Amtsrevisor schienen mehr Geld zu kosten,
als die Bürger erwartet hatten. In einem ausführlichen Gutachten hatte Landesbaumeister
Krämer Riß und Voranschlag über 1005 Gulden hergestellt,7
aber noch vor Baubeginn entdeckte das Oberamt, dass die Endsumme um
870 Gulden zu nieder berechnet war. Schuld daran trügen die Wirte von
Appenweier, womit nur die beiden oben genannten Werber in Karlsruhe gemeint
sein konnten, denn es gab damals nur drei Gasthäuser im Ort. Sie, die
sich von den Besuchern des Amtes bessere Geschäfte erhofften, hätten den
Maurermeister Käfer überredet, einen wesentlich kleineren Betrag einzusetzen
, als er seiner Schätzung nach benötigte. Deshalb sollten sie auch, so
forderte das Kreisdirektorium, für den Unterschiedsbetrag zwischen Krämers
Kalkulation und den tatsächlichen Kosten aufkommen. Wenn die Wirte
sich weigerten und auch die Gemeindekassen nicht dafür einträten, dann
müsse das zweite Landamt eben in Offenburg bleiben.8

Den einbestellten Wirten scheint es dann jedoch gelungen zu sein, die
Behörde zu überzeugen, dass das Gebäude zu dem vom Landesbaumeister
zunächst genannten Preis neu herzurichten sei, denn am 26. März 1810 beauftragte
das Kreisdirektorium den Oberamtmann, das fragliche Projekt
nach dem Krämerschen Voranschlag - „ohne ihn zu überschreiten" - herstellen
zu lassen. Wenn die vorgesehene Summe nicht ausreichte, sollten
die Wirte die Kosten ausgleichen.9

Obwohl die an sich gut geführten Rechnungsbücher von Appenweier
über diesen Vorgang nichts enthalten, werden wohl letztlich die ehemaligen
Gerichtsgemeinden die Handwerkerrechnungen beglichen haben.


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