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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
83. Jahresband.2003
Seite: 343
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Das Bezirksamt Appenweier

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unseren Bergen glühte die Flamme, das Symbol wiedererwachsenen Gefühls
deutscher Kraft vereint in Einem Willen und zu Einem Zweck, der
Deutschlands Unabhängigkeit, Deutschlands Freyheit sichert."

Rüttingers Einladung an die „Herrn geistlichen und weltlichen Ortsvorgesetzten
" zum zweiten Jubiläum der Völkerschlacht bietet einen in unserer
Gegend seltenen Text voller romantisch-patriotischer Bilder, wie wir
ihn aus einer Amtsstube nicht erwarten würden. Nach einem feierlichen
Amt mit Te Deum in den Kirchen soll man sich wieder „mit himmelanglühenden
Feuern auf dem Rücken unseres Staufenbergs versammeln", wo
man, „an heiliger Stätte ... den Bund der Eintracht, der Deutschland, unser
Vaterland zum unüberwindlichen erhob", erneuern wolle.

Das politische Ergebnis des Sieges über Frankreich bestand für Rüttinger
in der Stärkung der nationalen Einheit und Freiheit, von Volksrechten,
die beim Gedenktag 1817 auf der Wartburg gefordert wurden, sprach er
nicht. Vielleicht änderte er seine Meinung, als sich der Großherzog ent-
schloss, eine landesständische Verfassung zu erlassen, und der Amtmann
dafür eine Dankadresse aus seinem Bezirk an den Monarchen sandte.29
Rüttinger blieb im Amt Appenweier, bis es am 23. Januar 1819 aufgelöst
wurde, und ging dann als Oberamtmann nach Ladenburg.

Josef Anton Brutschin verbrachte als Einziger unter den Bediensteten
die ganzen neun Jahre, die das Amt bestand, in Appenweier. Dabei war er
außerordentlich erbost gewesen, als er erfuhr, dass ihn die Landesorganisation
vom 31. Dezember 1809 als Amtsrevisor an das neue Amt beordert
hatte.30 Nicht ohne Grund fürchtete er, man könne ihm die Besoldung, die
er als Amtsschreiber in Offenburg bezog, schmälern. Er hatte auf eine Beförderung
gehofft und wurde nun aufs Land versetzt, während ein Mitarbeiter
, der ihm bisher untergeordnet war, seine Stelle erhielt. Von diesem
Zeitpunkt an verharrte Brutschin in einer ständigen Gegnerschaft zum
Kreisdirektorium. Mit Vehemenz trägt er vor, weshalb er von der lokalen
Neuorganisation nichts hält: Das zweite Landamt sollte in Offenburg, in der
Stadt bleiben. Die Einwohner der Umgebung kämen zweimal wöchentlich
zum städtischen Markt und könnten dabei leicht ihre amtlichen Geschäfte
erledigen; das Gericht Renchen gehöre nicht nach Appenweier, sondern
nach Oberkirch, wohin die Bewohner auch wollten, und die Gemeinde Appenweier
selbst trüge jetzt schon 6100 Gulden Schulden auf dem „Buckel"
und bekäme durch die neue Verwaltung noch 1000 bis 1500 weitere dazu.

Sich selbst präsentiert er „als ein Mann, der gewiß mit dem angestrengtesten
Fleiße und erprobter Geschicklichkeit arbeitet" und sich keines Vergehens
schuldig gemacht habe, er könne dienstliche Rücksichtnahme erwarten
.

Nach fünf Jahren hatte er seinen Frieden mit dem Amt immer noch
nicht geschlossen. In einer 16 Seiten langen Beschwerde, „die ihm rechts-
und gesetzeswidrig zugefügt werdenden Kränkungen betreffend", brachte


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