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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
83. Jahresband.2003
Seite: 346
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Kurl Maier

gezwungen werden, auf Qualität zu achten, denn die zur Prüfung bestimmten
geschworenen Personen konnten schlechtes Gut beschlagnahmen und
dem Verkäufer eine Geldbuße auferlegen.41

Das Amt schränkte trotz neu geschaffenem Vogt, dem Ortsvorsteher,
und Bürgermeister, dem Verrechner, die Selbstverwaltung der Gemeinden
viel stärker ein als das ehemalige Landgericht. Offensichtlich fasste man
den Passus im Organisations-Rescript von 1809 sehr eng: Die Ämter besorgen
„ die Aufsicht auf die Amtsführung der Ortsvorsteher und Gerichtspersonen
in allen ihren Teilen ... "42

Der Amtmann und seine Leute kontrollierten den Gemeindehaushalt
und mussten den größten Teil der Ein- und Ausgaben genehmigen. So
überwachten sie die für die Bürger so wichtigen jährlichen Gras-, Heu- und
Holzversteigerungen, die Diätenzettel der Ortsbediensteten wie die Rechnungen
der Handwerker; darunter fielen die Entgelte für Brückeninspektionen
im Korker Wald, die Abhaltung der Forst-Frevel-Gerichte nicht weniger
als die wirklich am Rande liegenden Trinkgelder, die man Musikanten,
Sängern und Böllerschützen zahlte, wenn sie an einer Fronleichnamsprozession
teilnahmen.

Beschlüsse von weiter reichender Bedeutung gab das Amt innerhalb der
Weisungsbefugnis von übergeordneten Behörden an die Gemeinden des
Bezirks. Am 28. November 1811 unterrichteten Bossi und Ree die Gemeindevorsteher
von Appenweier, dass das Dorf mit Genehmigung des
Landeshoheitsdepartments am Montag nach Allerheiligen einen Jahrmarkt
abhalten dürfe. Damit stieg Appenweier im Rang und war nun neben Renchen
der zweite Marktflecken im Amtsbezirk. Später kamen noch ein
Frühjahrsmarkt und ein allerdings nicht sehr erfolgreicher Wochenmarkt
hinzu. Für die Sicherheit auf diesen Märkten hatte das Amt zu sorgen und
nahm diese Aufgabe sehr ernst. So monierte es, dass im November 1814
nur drei Hatschiere (Polizisten) und drei Gardisten (uniformierte Gendarmen
) die Aufsicht geführt hätten, künftighin müssten noch sechs mit Gewehren
bewaffnete Bürger abwechselnd zu dritt zwischen den Ständen und
in den Straßen patroullieren.43

Ein Problem, mit dem man heute kaum noch weltliche Stellen behelligen
würde, beschäftigte das Amt die ganzen neun Jahre seines Bestehens
über. Die Pfarrkirche für Urloffen und Zimmern stand noch zu Beginn des
19. Jahrhunderts in Zimmern, obwohl der weitaus größte Teil der Gläubigen
ein bis zwei Kilometer entfernt in Urloffen wohnte. Durch die vergangenen
Kriege war sie so demoliert worden, dass 1800 das Ordinariat untersagte
, darin heilige Messen zu feiern. Einen Ersatz bot die Johanniskapelle
im Urloffener Unterdorf. Aber die Zimmerer Wallfahrtskapelle blieb Pfarrkirche
. Das wollte der Klerus ändern und das Pfarrrecht auf die Johanniskapelle
übertragen. Merkwürdigerweise wehrten sich dagegen die Pfarrangehörigen
vehement. In ihrer Not riefen die Ortsvorgesetzten ihre überge-


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