Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
83. Jahresband.2003
Seite: 356
(PDF, 99 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2003/0356
356

Dieter Kauß

über formell geschlossen werden konnte, wurde der 2. Koalitionskrieg von
Österreich, England und Russland gegen Frankreich geführt. An dessen
Ende stand der Frieden von Luneville vom 9. Februar 1801. Dieser erbrachte
den endgültigen Verzicht Österreichs auf die Niederlande sowie
den endgültigen Verzicht Badens auf seine linksrheinischen Gebiete.

Die weltlichen Landesherren im Deutschen Reich, die auf der linken
Rheinseite Besitz hatten und diesen mit dem Friedensschluss endgültig
verloren, waren vom Deutschen Reich durch rechtsrheinische Gebietszuweisungen
zu entschädigen.

Diese Entschädigungsgebiete konnten nur durch rechtsrheinische Säkularisierungen
- Übertragung des Besitzes der Fürstlichen Bistümer, der
Klöster und Stifte - sowie durch Mediatisierung von Reichsstädten - Umwandlung
der Reichsstädte in Badische landes-herrschaftliche Städte - beschafft
werden.

Um diese Entschädigungen verbindlich festzuschreiben, wurde am
9. März 1802 von Kaiser Franz EL und vom Reichstag eine eigene Deputation
- eine Gesandtschaft der Reichsstände - gebildet, und diese Reichsdeputation
legte am 25. Februar 1803 ihr Arbeitsergebnis in Regensburg als
Hauptschluss vor.

Im Sommer 1802 hatten Frankreich und Russland bereits einen Entschädigungsplan
ausgearbeitet, an den sich die Deputation zu halten hatte.
Er bildete die Grundlage für die Regensburger Verhandlungen.

2. Inhalt des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803

Markgraf Karl Friedrich von Baden, der durch diesen Reichsdeputations-
hauptschluss im Jahre 1803 die Kurwürde erhielt, hatte schon am 27. November
1802 im Vorgriff auf die zu erwartenden Bestimmungen in Regensburg
die rechtsrheinischen Besitzungen des Straßburger Hochstifts besetzt
. Schon am 25. September 1802 ließ er durch eine Kommission die
Rechte und Besitzverhältnisse in der Stadt Zell a. H. und ihrer ehemaligen
Gebiete erfassen, eine wichtige Quelle für die Zustände auch in Nordrach.
Dies war eine erste Folge der Aufforderung Napoleons vom August 1802
an den Markgrafen, die vorgesehenen Entschädigungslande auch ohne die
förmliche Zuweisung durch die Reichsdeputation zu besetzen.

Dies war keineswegs etwa ein Alleingang, denn Bayern und Württemberg
besetzten ihre erhofften Gebiete schon Anfang September 1802. Anfang
Dezember 1802 erfolgte überall die zivile Besitzergreifung, mit der
offiziell die Herrschaft übernommen wurde.

Doch was ist nun der Inhalt des Reichsdeputationshauptschlusses allgemein
und bezogen auf die Situation von Nordrach?

In § 5 werden dem Markgrafen von Baden für seinen Anteil an der
Grafschaft Sponheim und für seine Güter und Herrschaften in luxemburgi-


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2003/0356