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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
83. Jahresband.2003
Seite: 369
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Nordrach 1803

369

h. ) Heute möchten wir der Nordrach als Bach kaum zumuten, dass darauf

geflößt wurde. Dies ist seit dem späten Mittelalter aber nachgewiesen.
Das Floßrecht stand der Herrschaft zu und dabei sollte es auch bleiben.
Aber im Jahre 1834 hatte das Finanz-Ministerium das Floßrecht auf
unbestimmte Zeit der Gemeinde Nordrach überlassen. Diese hat danach
eine Floßordnung erlassen, die im Jahre 1854 durch eine neue
Floßordnung des Bezirksamts Gengenbach ersetzt wurde. Diese galt
dann sowohl für die Nordrach als auch für den Harmersbach.

i. ) Ähnlich verhielt es sich mit dem Jagd- und Fischrecht. Beide Rechte

waren ursprünglich königlich und danach herrschaftlich. Das Fischrecht
in der Nordrach gehörte dem Staat. Dieser konnte es verpachten
oder die Gemeinde konnte es ablösen, wie es auch mit dem Jagdrecht
geschah. Dieses stand im Jahre 1848 nachweislich allein der Herrschaft
zu. Seit 1852 war die Jagd an zwei Pächter vergeben. Im gleichen Jahr
löste die Gemeinde einen Teil des Jagdrechtes im Staatswald für einen
Betrag von 314 Gulden ein und verpachtete ihrerseits diese Jagdrechte
an einen Pächter.

j.) In diesen Jahren bewegen wir uns aber in einer Zeit, in der sich die
Aufgaben einer Gemeinde gegenüber dem Jahre 1803 durch innenpolitische
Reformen erheblich geändert und erweitert haben. Sie weisen in
Richtung einer modernen Gemeinde-Verwaltung im heutigen Sinn (mit
einer Vielzahl von Edikten und Reskripten von 1803 bis 1809 und der
Gemeindeordnung von 1831). Dies wird an den Ausgaben-Rubriken
der Gemeinderechnung etwa aus dem Jahre 1838 deutlich.

- Erhaltung von Liegenschaften, die Ertrag abwerfen,

- Erhaltung von Liegenschaften, die keinen Ertrag abwerfen,

- Grundlasten,

- Lasten wegen Einnahmen von Berechtigungen und Anstalten,

- Ausgaben für Schule und Kirche,

- Ausgaben der Orts- und Sittenpolizei. Hier sind auch Ausgaben für
die Armenpolizei und das Armenwesen aufgelistet,

- Ausgaben für die Viehzucht,

- Ausgaben gegenüber dem Bezirksamt und dem Staats verband,

- Kosten der Gemeindeverwaltung inklusive der Gemeindebesoldungen,

- Gemeindeschulden,

- So genannte Soziallasten, darunter der schon genannte Kleinzehnt,
der an den Pfarrer weitergereicht wurde, sowie die Besoldung der
Schullehrer.

Erfreulich daran war im Jahre 1838, dass das Rechnungsergebnis positiv
für die Gemeinde Nordrach war: 27.991 Gulden an Einnahmen übertrafen
die Ausgaben in Höhe von 27.726 Gulden.


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