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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
84. Jahresband.2004
Seite: 250
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Klaus Brodbeck

zwischen dem Landkreis und den freien Verbänden sowie den Leistungserbringern
möglich, die als Partner das soziale Netz mittragen. Die Grundsätze
der sozialen Arbeit des Ortenaukreises heißen „Hilfe zur Selbsthilfe"
und „Vorrang der offenen Hilfen". Dabei muss kommunale Sozialpolitik
vor allem präventiv sein anstatt später die Folgen in Form von Hilfeleistungen
tragen zu müssen.

Als Adressaten unserer sozialen Arbeit sehe ich vor allem die Familie
als wichtigste soziale Einheit in unserer Gesellschaft. Sie zu fördern, zu
stärken und zu unterstützen ist unser vorrangiges Ziel. Zur Unterstützung
von Familien haben wir in den vergangenen Jahren schwerpunktmäßig die
Betreuungsangebote von Kindern durch Tagesmütter unterstützt. Zwischenzeitlich
besteht im Ortenaukreis als erstem Landkreis in Baden-
Württemberg ein flächendeckendes Angebot an Beratungs- und Vermittlungsstellen
für Tagespflegekinder. In 5 Tagesmütter-/-Elternvereinen stehen
zwischenzeitlich 214 Tagesmütter zur Verfügung, die zurzeit 182 Tagespflegekinder
betreuen. Der Ortenaukreis fördert die Tagesmüttervereine
seit dem Jahr 2001. Ab dem Jahr 2003 fördert auch das Land diese wichtige
Arbeit mit 60.000 Euro pro Jahr. Dieses Projekt soll im Übrigen auch in
die bald beginnende Jugendhilfeplanung „Ortenauer Bündnis für Familien"
einbezogen werden. Ein Bündnis, das mir persönlich sehr am Herzen liegt,
weil wir wissen, dass es deutliche Wechselwirkungen zwischen der Sozial-
und Jugendhilfe einerseits und der Situation in der Familie andererseits
gibt.

„Hilfe zur Arbeit"

Ein weiterer Schwerpunkt im Sozialbereich liegt in den Bemühungen,
langzeitarbeitslose Sozialhilfeempfänger auf Dauer in den Arbeitsmarkt zu
vermitteln. Durch zielgruppenorientierte Angebote und Qualifizierungsmaßnahmen
ist es in hohem Maße gelungen die Anzahl dieser Hilfeempfänger
deutlich zu verringern. „Fördern und fordern!" ist unsere Devise.
Insgesamt wurden seit dem Jahr 1991 ca. 3.000 Personen mit Unterstützung
von Lohnkostenzuschüssen vermittelt. Dadurch ist die Zahl der Empfänger
von Hilfe zum Lebensunterhalt seit dem Jahr 1996 von rd. 12.900
Personen auf rd. 8.400 Personen Ende 2002 zurückgegangen. Dies entspricht
einem Rückgang von fast 35 Prozent.

Dieser Rückgang spiegelt sich auch im sozialen Zuschussbedarf wider.
Beträgt dieser im Regierungsbezirk Freibug pro Einwohner zur Zeit rund
172 Euro, so liegt er im Ortenaukreis bei rund 160 Euro. Nur noch der von
seiner Struktur her mit dem Ortenaukreis nicht vergleichbare Landkreis
Rottweil hat einen niedrigeren Zuschussbedarf von rund 150 Euro. Diese
Ergebnisse zeigen, dass das Konzept des Ortenaukreises richtig und zukunftsweisend
ist.


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