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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
84. Jahresband.2004
Seite: 343
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Der Biihler Friedhof und seine Geschichte

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Grabstein des Hans Acker

ein Verzeichnis der umzugrabenden Gräber mit Namen und Jahr der Beerdigung
.10

In den Jahren 1913 und 1926 sah man sich, angesichts der bisher herrschenden
ungeordneten Lage- und Markierungsverhältnisse, zu einer Neueinteilung
der Grabplätze veranlasst.11

Verordnungen

Nach einer Anordnung des badischen Amtmanns Häfelin aus dem Jahre
1837 sollten die Gräber statt der bisherigen 3-4 Schuh 6 Schuh tief gegraben
werden. Sie konnten (1882) bei verstorbenen Erwachsenen nach
25 Jahren, bei Kindern nach 15 Jahren wieder geöffnet werden. Der Totengräber
musste das Begräbnisbuch führen. Bei großen Beerdigungen sollte
auch ein Polizeidiener anwesend sein, um gaffende Kinder und Erwachsene
in die Schranken zu weisen.

Aus dem Jahr 1862 stammt eine Leichenordnung der Stadt Bühl. Ihre
Einhaltung sollte durch eine Kommission überwacht werden, an deren
Spitze der Ortsgeistliche, der großherzogliche Amtsarzt, der Bürgermeister
, ein Mitglied des Gemeinderates und ein Mitglied des Stiftungsvorstandes
standen. Dazu kamen das Leichenpersonal: der Leichenprokurator, der


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