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Pfarrer Ludwig Müller: Von den Nazis verbannt
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habe zu Protokoll gegeben, daß ich täglich für die führenden Männer
des Staates bete.
3. Den deutschen Gruß biete ich stets dort, wo ich es schuldig bin: in
der Schule, meist auch beim Betreten der staatlichen Büros und den
Militärpersonen gegenüber. Aber vielfach antworten diese und die
Beamten nicht mit dem deutschen Gruß.
4. Wenn ich aber auf der Straße Pfarrkindern begegne, so grüße ich
fast immer zuerst, und zwar mit dem Gruß, den ich als Seelsorger
stets gebraucht habe: Grüß Gott! Ich grüße also nicht deshalb zuerst
, um dem deutschen Gruß auszuweichen, sondern weil das meine
alte Gewohnheit ist. Auch denke ich oft an das Wort des Stellvertreters
des Führers, Rudolf Heß: Des Grußes wegen darf niemand zur
Rechenschaft gezogen und irgendwie behelligt werden. Wenn mir jemand
begegnet und den deutschen Gruß bietet, aber durch seine
ganze Haltung und den Ton der Stimme kundgibt, daß er mich nur
ärgern und beleidigen will, dem antworte ich nicht. Es ist keine Seltenheit
, daß man so, besonders von jugendlichen Menschen, provoziert
wird. Daß mir übrigens der deutsche Gruß nichts Nebensächliches
ist, geht wohl auch daraus hervor, daß ich in der Schule die
Kinder stets zurecht weise, wenn sie schreiend oder sonst in ungehöriger
Haltung den Gruß sagen.
gez. L. Müller, Pfarrer"
Welch mutige Worte in schlimmer Zeit!
Das Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg führte am 16. Dezember 1939 auf
das Schreiben des Kultusministeriums vom 25. November 1939 aus, daß
polizeiliche Ermittlungen nicht immer zuverlässig und tatsachengetreu
sind, denn sie hingen nicht allein von der Qualität der betreffenden Beamten
ab, sondern noch viel mehr von der Wahrheitsliebe und dem Gerechtigkeitssinn
der gewonnenen Zeugen, denen jedes Mittel recht ist, dem Geistlichen
Schaden zuzufügen. Auch im Falle Nußbach treffe dies bei der Anzeige
gegen Pfarrer Ludwig Müller zu.
Am 8. April 1940 wurde Herrn Pfarrer Ludwig Müller auf dem Rathaus in
Nußbach von der „Geheimen Staatspolizei (Gestapo) - Staatspolizeileitstelle
Karlsruhe" eröffnet, dass gegen ihn ein Aufenthaltsverbot für das
Land Baden verhängt worden sei. Es wurde ihm zur Auflage gemacht, das
Land Baden innerhalb von drei Tagen, bis zum 11.4.1940 zu verlassen. Die
Eröffnung hatte folgenden Wortlaut:
„Nußbach i. R., 8. April 1940
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