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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
85. Jahresband.2005
Seite: 137
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Bad Rippoldsau und die Badische Konsensunion

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Altpreußischen Union" handelt es sich jedoch nicht um eine konsensunier-
te Kirche.11 Vielmehr wurde in ihr das Bekenntnis jeder Kirchengemeinde
beibehalten, d.h. unter einem gemeinsamen Verwaltungsdach bestanden
evangelisch-reformierte und evangelisch-lutherische Kirchengemeinden
fort.12 Jedoch war von Anfang an auch die Bildung von so genannten
„Consensgemeinden" zulässig.13 Die „Ordnung des kirchlichen Lebens der
Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union" schreibt noch heute fest:
„Das Abendmahl wird im Gottesdienst nach der Ordnung gehalten, die
dem Bekenntnis der Gemeinde entspricht."14

Die „Evangelische Kirche der Altpreußischen Union" hat ihren geistigen
Ursprung im 17. Jahrhundert: Nachdem sein Vorfahr Joachim II. von
Brandenburg bereits im Jahr 1539 in seinen Landen die Reformation eingeführt
hatte, wandte sich Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg im
Jahr 1613 der reformierten Lehre zu, bekannte sich jedoch zugleich - wie
die brandenburgischen und hessischen Theologen bei dem Leipziger Gespräch
1631 - zur Augsburgischen Konfession als dem Einigungspunkt der
beiden evangelischen Parteien. Diese Vorstellung verschaffte den Reformierten
dann im Westfälischen Frieden - dem Frieden von Münster und
Osnabrück - die Aufnahme unter die Augsburgischen Konfessionsverwandten
.15

Entwicklungen und Besonderheiten

Trotzdem war diese Entwicklung zur Union hin auch in Preußen nicht unumstritten
. Die hartnäckige Haltung der „Altlutheraner" führte dazu, dass
diese durch eine „Generalconcession" vom 23. Juli 1845 als sich getrennt
haltende Konfession anerkannt wurden, allerdings mit dem eingeschränkten
Recht des „exercitium religionis privatum", dem als landesherrliche
Gnade einige Rechte des „exercitium publicum" beigefügt waren - mit
anderen Worten: Die Altlutheraner als Dissidenten wurden darauf verwiesen
, ihren Gottesdienst und ihre Religionsausübung als Privatsache zu betrachten
, die in der Öffentlichkeit möglichst wenig in Erscheinung zu treten
hatte.

Auch in Baden bildete sich nach der Union eine eigenständige, evangelisch
-lutherische Kirche, die von unserer Landeskirche unabhängig ist,
wenn sie auch in brüderlicher Verbindung mit ihr steht. Die Evangelisch-
Lutherische Kirche in Baden erhielt durch Staatsministerialentscheidung
dann am 16. August 1919 die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen
Rechts, eine Rechtsstellung, die der Landeskirche bereits mit ihrer
Gründung zukam. Die evangelisch-lutherische Kirche in Baden hält in ihrer
Kirchenordnung vom 15. März 192616 daran fest, dass die Augsburgische
Konfession, sowie Luthers Großer und Kleiner Katechismus diejenigen
Bekenntnisse sind, die die reine Schriftlehre zum Ausdruck bringen.


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