Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
85. Jahresband.2005
Seite: 205
(PDF, 123 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2005/0205
Zur künstlerischen Ausstattung der Katholischen Kirche „St. Mauritius" Kippenheim

205

In einem Artikel des Freundes von Bayer, Rechtsanwalt von Beust, Rastatt
, vom 25.12.1853, wird über die „Friedhofhalle" in Kippenheim berichtet
, „in welcher sich in der Abtheilung links ein Flügelaltar in Holzschnittarbeit
mit lebensgroßen Standbildern und reicher Ornamentik aus
dem Ende des 16. Jahrhunderts befindet; in Weisweil ein ähnlichere Holzschnittaltar
mit ebenso herrlichen Figuren".35

Das Erzbischöfl. Ordinariat entschied mit Erlass vom 14.7.1854, dass
für die Restauration des spätgot. Flügelaltares keine Mittel aus dem kath.
Kirchenfond Kippenheim verausgabt werden dürften. Es gestattete hingegen
, dass der Altarschrein „zum Besten des besagten Kirchenfonds an Altertumsfreunde
oder andere Liebhaber zum Verkauf ausgeboten, und an
den Meistbietenden versteigert werde".36

Als Begründung wurde angegeben:

„Nachdem wir uns durch Augenschein eines kunstverständigen Mitglieds
unseres Collegiums von dem Zustande fraglichen Alterthums überzeugt
haben, können wir nie zugeben, dass auf die Renovation dieses alten,
morschen, ganz ruinösen Altarschreins einzig und allein um der Erhaltung
der in dem oberen Theil desselben angebrachten allerdings zierlichen Ornamente
willen, denn sonst ist auch gar nichts der Beachtung würdiges an
ihm, die Summe von 350 f oder auch eine viel geringere verwendet werde,
indem wir eine solche Ausgabe zu diesem Zwecke, als eine arge um nicht
zu sagen unverantwortliche Verschleuderung des Kirchenguts, bezeichnen
müßten.

Der genannte Altarschrein ist eigentlich nur noch ein Bruchstück des
ehemaligen Altares, es fehlen die beiden Flügel, sowie das mittlere Hauptbild
und 2 der früheren 4 Nebenbilder, die zwei vorhandenen sind ohne
Kunstwerth (Mauritius- und Papstfigur!), und resp. selbst häßlich, und verdienen
die Erhaltung und Restauration gar nicht. Aber wenn selbst der
fragliche Altarschrein in einem ganz guten u. brauchbaren Zustande sich
befände u. sozusagen einer Renovation gar nicht bedürfte, so wäre es dennoch
nicht zu entschuldigen, wenn der gegenwärtige Hauptaltar der Pfarrkirche
zu Kippenheim, der wenn er auch mit dem Baustil des Chors nicht
harmoniert, bereits noch ganz neuer Altar ist, abgebrochen würde, um diesem
alten Altarschrein Plaz zu machen geschweige denn unter obwaltenden
Umständen und bei gegenwärtiger Beschaffenheit desselben."

Der evang. Dekan Sauer beklagte sich in seinem Schreiben an Konservator
von Bayer vom 19.8.1854 bitter über die nach seiner Ansicht falsche
Entscheidung des Freiburger Erzbischofs. Aus heutiger Sicht muss man
ihm zustimmen, weil dadurch der Altarschrein den Kippenheimern verloren
ging.

Die Beurteilung seines Kunstwertes durch den vom Ordinariat beauftragten
Geistlichen war völlig verfehlt. Sauer vermutete wohl zu Recht als
Hintergrund dieser Entscheidung den damaligen Konflikt zwischen Kath.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2005/0205