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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
85. Jahresband.2005
Seite: 224
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Dieter Weis

wie geschehen, hingehalten, und keine Ermächtigung zur Herstellung erwirkt
worden. Unter den obwaltenden Verhältnissen bitten wir die beantragte
Dekretur (Anordnung) zu verfügen." Mit Beschluss vom 29.9.1852
wurde daraufhin die „Restaurierung und Fassung zweier auf den Hauptaltar
der dortigen Kirche bestimmten Bilder" genehmigt. Da die erwähnten
Berichte des Kippenheimer Stiftungsvorstandes und weitere Schriftstücke
in dieser Sache in den bekannten Akten fehlen, mussten noch die Kippenheimer
Kirchenfondsrechnungen eingesehen werden. Nach der Rechnung
1851/1853 (Beilagen 84-86) wurden an verschiedene Freiburger Künstler
folgende Zahlungen geleistet:

a) Bildhauer Franz Glaenz für einen Bilderrahmen 21 fl 36 xr (Kostenüberschlag
und Rechnung vom 24.5.1846). Im Kostenüberschlag
schreibt Glaenz: „Zu einem altdeutschen Gemälde sollte eine diesem
Style entsprechende Rahme angefertigt werden, wozu dieses Gemälde
zuerst zusammengeleimt, und von den geschnitzten Bilder losgemacht
werden mus." (!)

b) Maler Hauser und Sohn für Glanz- und Mattvergolden eines 4-zölligen
Hohlkehlrahmens zu einem Ölgemälde 28 Gulden (Rechnung vom
29.7.1846).

c) Malerin Kreszentia Stadler „für Restauration zweyer (!) alter Gemälde
in einer Rame für die kathol. Kirche in Kippenheim den kleinen Betrag
von 5 f 24" (Rechnung vom 19.1.1852).

Aus der Rechnung der Malerin Stadler ergibt sich eindeutig, dass es sich
um zwei Bilder in einem Rahmen handelte (ein Bild). Ob dies mit der beabsichtigten
Verwendung als Hochaltarbild zusammenhing? Aus unbekannten
Gründen wurde es aber nicht als Altarbild verwendet, sondern an
der südlichen Wand des Kirchenschiffes befestigt. Schlossermeister Hoch
gab in seiner Rechnung vom 26.12.1852 an: in der Kirche an der rechten
Seite Bildertafel aufgemacht mit zwei Globen in Stein und zwei Haken
zum Anhängen.52 Ein altes Foto zeigt die „Bildertafel" an der angegebenen
Stelle. Der breite, neugot. Rahmen von Glaenz ist gut zu erkennen. In der
Mitte verlief ein senkrechter, schmaler Stab, der die Bilder trennte. Bei der
späteren Wiederverwendung der Bilder in der neuen Kirche wurden sie
restauriert, neu gerahmt und an den heutigen Platz gehängt.

Die oben genannten Rechnungsbeträge hatte zunächst Domkustos Meis-
burger (Meißburger) bezahlt. Am 2.9.1852 erhielt er das Geld vom Kippenheimer
Stiftungsvorstand erstattet. Warum so verfahren wurde, ist nicht bekannt
. Vielleicht war die Münsterfabrik (Münsterfond) Eigentümer des Altares
mit den zugehörigen bemalten Flügeln. Über deren Ankauf ließ sich
aber in den Kippenheimer Rechnungen nichts feststellen (Geschenk ?). Nur
die Kosten für die Abholung und den Transport der restaurierten Altarflügel
von Freiburg nach Kippenheim sind in den Rechnungen enthalten.53


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