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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
85. Jahresband.2005
Seite: 276
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Martin Ruch

Commissariat diese Übersetzung, ungeachtet der oberamtlichen Betreibung
vom 21.4.1789 nicht hat vorgehen lassen. Von einer weiteren Verfügung
, warum diese Anordnung unterlassen worden, ist der Vogtey nichts
bekannt und dürften sich doch noch in der Oberamtsregistratur Akten hierzu
vorfinden, weil das oberamtl. Dekret vom 1.6.1790 also lautet: Da es
ohne Verschulden des Bildhauers Johannes Speckert von Offenburg geschehen
, dass die ihm per 30 fl accordierte Arbeit mit Versetzung des St.
Wendeln Wallfahrtsbildes aus der Kapelle in Rohrbach in die Nußbächer
Pfarrkirche nicht vollendet worden, demselben über die bereits bezahlten
10 fl noch weitere 12 gegen Schein verabfolgt werden sollen ..."

Natürlich machte man zunächst eine Bestandsaufnahme aller in Frage
kommenden Kapellen. Vom 10. September 1807 stammt diese, wie aus der
weiteren Entwicklung hervorgeht, nicht vollständige Auflistung: „In der
Ortenau bestehen noch an Nebenkirchen und Kapellen: Die Kirche zu
Maria Linden zunächst dem Ort Ottersweyer, die Kirche ad St. Johannem
in Oberachern, die Kapelle zu St. Antonium daselbst, die Kapelle ad St.
Nicolaum in Unterachern, die Wallfahrtskapelle St. Wendelinum bey Nuss-
bach, die Kapelle Maria Magdalena in Kittersburg."

Die örtlichen Pfarrer wurden angewiesen, präzise Auskunft zu erteilen.
Aus Niederschopfheim schrieb am 12. Weinmonat 1810 Pfarrer Sibert an
das Frankensteinsche Amt:3 „In hiesiger Pfarre befinden sich zwey ganz
kleine Kapellen, die kaum vier oder sechs Personen fassen, welche von alten
Ortseinwohnern sind erbaut und von deren Nachkömmlingen bisher
erhalten worden. Eine stehet unten in dem Dorf, die andere hinter dem
Dorf auf einer Anhöhe, haben keine Stiftung und wird auch kein Gottesdienst
darin gehalten, ausgenommen bei denen Bann- und Fronleichnamsprozessionen
wird ein Evangelium darin gesungen und der Segen gegeben
, zu welchem Dienst sie auch einmal scheinen erbaut worden zu sein.
Die hinter dem Dorf stehende ist ganz ausgeleert und kaum mit einem
Kreutz versehen und dient denen in dem Feld arbeitenden und vorbey Reisenden
mehr zum Schutz wider den Regen als zur Andacht; die untere ist
noch ein wenig besser ausgeziert." Und warnend fügte der Geistliche hinzu
: „Indessen würde es doch bey der ganzen Gemeinde ein großes Aufsehen
und Murren verursachen, wenn eine oder gar beyde sollten abgeschafft
werden!"

Die dem Heiligen Ulrich geweihte Kapelle über dem viel besuchten
Brunnenheiligtum bei Müllen stand ebenfalls auf der Liste der zu schließenden
Kapellen. Doch aus der Gemeinde selbst erhob sich Widerspruch.
Am 16. Oktober 1810 schrieben der Vogt Jacob Braunstein und der
Zwölfer Michael Gebhart: „Es ist zwar ungefähr eine halbe Viertelstunde
von dem hiesigen Ort entfernt eine der Art nach gebaute Kapelle da, welche
aber der Pfarrkirch in Rücksicht der christlichen Gottesverehrung
keineswegs nachteilig, weil in derselben weder Messen gelesen noch


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