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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
85. Jahresband.2005
Seite: 468
(PDF, 123 MB)
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Gerhard Finkbeiner

Auf wiederholten schriftlichen Hinweis,24 dass Verfahrensregister grundsätzlich
nicht vernichtet werden, legt das Amtsgericht Offenburg am
27. April 1998 überraschend einen Registerauszug vor, der für die 1951
geführte Klage unter dem Aktenzeichen „ Cw" (bisher war ausschließlich
das Aktenzeichen „AR" genannt) eine Klagerücknahme im Februar 1952
aufweist, obwohl eine Klagerücknahme nie stattgefunden hat.25 Das vom
Amtsgericht Offenburg zugestellte Kontrollblattregister weist an der fraglichen
Stelle handschriftliche Korrekturen auf. Der Name einer Antragstellerin
Sauter Ilse vom 9. November (ohne Jahresangabe) wurde in Santo Else
überschrieben. In der Spalte „Angabe des Jahres der Weglegung" der
Wiedergutmachungsakte weicht die handschriftliche Eintragung in der
Schriftgestaltung von allen anderen „Bemerkungen" ab.

Während die zeitgleichen Eintragungen von 1952 alle denselben
Schriftzug aufweisen, also von einer Hand stammen, ist die auf Elsa Santo
bezogene Eintragung „Rücknahme der Klage am 28.11.1952" eine völlig
andere Handschrift. Die Art und Weise der Buchstabengestaltung und der
Schriftzug deuten graphologisch in die jüngste Gegenwart, als vom Amtsgericht
Offenburg eine Klagerücknahme durch Elsa Santo im Jahr 1952
nachzuweisen war.

Gestützt auf diesen „nachkorrigierten" Eintrag wird der Antrag auf
Wiederherstellung der Klageakte und Fortsetzung des unerledigten Verfahrens
vom Amtsgericht Offenburg erneut zurückgewiesen.

Unterrichtung von Bundesbehörden

Im Jahre 2000 werden von Frau Johanna F. verschiedene Bundesbehörden
von den teils fragwürdigen, teils widersprüchlichen Rechtsentscheidungen
unterrichtet. Mit Ausnahme des Präsidenten des Deutschen Bundestags
sind weder das Bundeskanzleramt, noch der Bundespräsident Johannes
Rau zu einer Stellungnahme bereit. Der Präsident des Deutschen Bundestags
, Wolfgang Thierse, gibt den an ihn gerichteten Vorgang an den innenpolitischen
Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, mit
der Bitte weiter, in der Sache entsprechend tätig zu werden.

Der SPD-Abgeordnete Wiefelspütz reicht den ihm überlassenen Vorgang
an die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin weiter. Diese
teilte mit Schreiben vom 6. Oktober 2000 mit:

„Sehr geehrte Frau F., von dem Mitglied des Deutschen Bundestags, Dieter
Wiefelspütz, habe ich von Ihrem bewegenden Schicksal erfahren. Sie
schildern sehr eindringlich Ihre jahrzehntelangen Bemühungen, eine Entscheidung
der zuständigen Gerichte Baden-Württembergs über die Anerkennung
Ihrer Mutter als politisch Verfolgte des NS-Regimes und über eine
angemessene Entschädigung für erlittenes Unrecht zu erhalten.


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