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Die Israelitische Schule Altdorf
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vier Zimmer zu einem Schulsaal
zusammengefasst wurden. Über
den Eingang rechts oben erreichte
der Lehrer seine Woh-
Grundriss der Schule, bei der
nung im
Obergeschoss.21
person fürchtete er wohl in den Hofpausen den Überblick zu verlieren.
Dass er sich bei seiner Forderung gleich an die Bezirksbehörde wendet,
lässt vermuten, dass Synagogenrat und Gemeinderat nicht von der Notwendigkeit
überzeugt waren. Die geräumige Wohnung im Obergeschoss
des Hauses dürfte der Lehrkraft behagt haben.
Pfarrer durch Oberschulrat ersetzt
Mit Schreiben vom 20. Januar 1864 legt der Oberrheinkreis dem Synagogenrat
nahe, einen Schulfond zu bilden. Aus den Erträgen sollte das Gehalt
des Lehrers aufgebessert werden. Der Synagogenrat Altdorf wollte daraufhin
einen kleinen Acker (3 Sester) erwerben und dem Lehrer zur Nutzung
überlassen. Bernheim beschwerte sich über diese Absicht beim Großherzoglichen
Oberschulrat in Karlsruhe. Der Acker liege zu weit ab vom Ort und
bringe keinen Ertrag. Die Behörde versagte daraufhin ihre Zustimmung
zum Kauf der Pfründe. Der Synagogenrat wollte sich mit dieser Entscheidung
nicht abfinden und wandte sich an das Innenministerium. Dieses genehmigte
zwar den Ankauf der Liegenschaft, verwarf jedoch die Höhe der
Anrechnung auf das Gehalt. Der Synagogenrat wurde verpflichtet, zum
Gehalt des Lehrers jährlich 20 Gulden zuzulegen und zwar so lange, bis
Grundstücke von entsprechender Qualität und Lage erworben sind.23 Der
tüchtige, wenngleich unbequeme Bernheim hatte sich wieder einmal
durchgesetzt.
Zur Israelitischen Schule gehörte immer schon ein Ortsschulrat. Er bestand
zunächst aus zwei Mitgliedern der jüdischen Gemeinde und dem
Ortspfarrer der mehrheitlichen christlichen Konfession, in Altdorf der ka-
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