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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 369
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Bergbau im Gereut, Weiler und bei Zunsweier: Aus den geroldseckischen Akten von der Leven 369

Die Hausacher Gewerkschaft nimmt hierzu am 7.12.1754 Stellung. Die
freie Abfuhr des Erzes sei nicht mehr als recht. Die Untertanen und keine
Fremden kämen in den Genuss der Abfuhr des Erzes. Der Weg bis zur
Landstraße sei nur kurz. Diese müsse ohnehin von den Untertanen unterhalten
werden. Sollte es aber dazu kommen, dass der Weg von der Grube
bis zur Landstraße eine Instandhaltung nötig habe, so würde man trotz dieser
Einwände es nicht ermangeln lassen, sich erkenntlich zu zeigen. Die
Hinterlegung einer Kaution hingegen sei hier nicht üblich. Die Herrschaft
wird gnädigst ersucht, davon Abstand zu nehmen.

Im Dezember hatte die Gewerkschaft bereits ein Floß mit 80 Stämmen
für den Bergbau an der Kinzig liegen. Im November waren 949 lh Kübel
abgefahren worden. Außerdem befanden sich noch auf der Grube 1.400 bis
1.500 Kübel Klopferz und weitere 700 bis 800 Kübel, die noch gewaschen
werden mussten. Mit dem Abbau des Roherzes waren einige Bergleute beschäftigt
. In den Gebieten von Gengenbach und Zell arbeitete die Hausacher
Gewerkschaft hingegen nur mit wenigen Leuten. Schmelzer lobte
gegenüber der Herrschaft diesen Eifer und wies darauf hin, dass für den
Fall, dass die Mine weiterhin so ergiebig ist, eine beträchtliche Rente aus
diesen Erzen erzielt werden kann.

Am 17. Dezember 1754 wird schließlich der Kontrakt ratifiziert:12

Kund, und zuwissen seye Hiermit jedermännig:

Dass zwischen dem Hochgebohrnen des hei: röm: reichs Grafen
und Herrn, Herrn Friedrich Ferdinand von und zu der Leyen, und
Hohen-geroldseck, Freyherren von adendorf, Herren zu bließkastell
etc. etc. Jhro röm: Hey: may: würcklichen Geheimen Rath, an
einem, Sodann denen Herren Oschwald und Compagnie von
Schaffhausen in der Schweitz, dermahligen Hüttenbeständeren zu
Hausach im Kinzigthal, am anderen theil, nachstehender Contract,
über die in der Lehenbaren Herrschaft Geroldseck, und dem darzu
gehörigen Sunzweyrer bann, durch Götf" Seegen bereits entdeckte
eisen-ertze, und allen diejenigen von sothanem ertz, welche küntig-
hin während dieses bestands in der ganzen Herrschaft entdecket und
gefunden werden möchten, folgendern gestalten abgeredet und
beschlosßen.

Jmo.

Concediren und bewilligen hochgedachte Jhro HochgräfExellenz, in anse-
hung des allgemeinen bestands sowohl, als denen Unterthanen dardurch
zuwachsenden nutzen, ihnen Herren beständeren ihren Erben und nachkommen
, unter aufsieht verordnender, jedoch in hochgedacht Seiner Exel-


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