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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 370
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Franz Hahn/Walter Schneider

lenz pflichten mit stehender bergwerck- oder Gruben Directoren und Steigeren
, aller orthen in der Herrschaft Geroldseck, und besonders im Sun-
zweyrer bann, mit hienachgesetzten bedingnußen, eisen-ertz Schürfen,
Graben, Förderen, und solches an orth und enden, wo es beliebig, abführen
zu dürfen, von nun an auf zwanzig Jahr, jedoch dass

2do.

Jhnen in dem Sunzweyrer bann, mit einigem Holz, von Herrschafts wegen
nicht müsse anbanden gegangen werden, sondern die Herren beständere,
vür das nöthige bau- und Grubenholz, lendig und allein zu sorgen, und solches
beyzuschaffen hätten, was aber

3tio.

Jn den übrigen orthen der Herrschaft Hohengeroldseck ahn Holz zu denen
Stollen und Schächten wird erforderet werden, einsolches versprechen Jhro
Hochgrä"Exellenz, nach noht dürft, und soviel ohne nachtheil deren Waldungen
geschehen kann, jedoch auch jedesmalige vorläufige anzeig bey
dem Ober-amt, und desßen befehl, durch die Förstere anweisen, und gegen
billige bezahlung, verabfolgen zu lasßen, damit die Herren beständer ahn
aufthuung und dem behörigen fortgang der wercker, nicht behinderet seyn
mögen; jnmaßen dann

jto.

Dieselben sich hiermit verbinden, von dato des rativicirten Contracts, auf
denen dahiesigen eisen ertzen /: wie bereits zu Sunzweyr der anfang gemacht
worden :/ mit genügsamen bergleuthen, die arbeit vornehmen, und
ohn unterbrochen, Getreulich und ohne Geführde, nach bergwerks arth
und Ordnung, fleisig continuiren zu lasßen; wiedrigenfalls Gnädige Herrschaft
diesen Contract zu Cahsiren und aufzuheben befügt seyn solle; es
wäre dann sach, dass die Herren beständere durch Krigsgefahr, Hungers-
noth und Pest, an der arbeit verhinderet würden.

5to.

Sollen die Herren beständere gehalten seyn, lauter Rom. kathe bergleuthe
und steigere in arbeit zu stellen, maßen denen andere Glaubens verwandten
einig Exercitium Religionis in der Herrschaft nicht gestattet werden
kann; und wie

6to.

Jhro Hochgräf Exellenz auf das beste ihrer unterthanen Hauptsächlichen
sehen; so sollen die Herren Gewerckere dieselbe mit ihren fuhren und


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