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Franz Breig
„RP Nr. 503/6 Seite 985 vom 27. Oktober 1923
Es soll bei verschiedenen Firmen um Offerte nachgefragt werden wegen
Fertigung von Entwürfen von wertbeständigem Papiergeld. Beim Reichsfinanzministerium
ist um Erlaubnis für die Herausgabe von solchem Geld zu
ersuchen.
RP Nr. 504/12 Seite 989 vom 3. November 1923
Anstatt der beschlossenen, wertbeständigen Gelder werden Notgeldscheine
in Höhe von 200 Billionen M angefertigt für die Stadtgemeinde
Zell.
RP Nr. 505/9 Seite 992-993 vom 8. November 1923
In Gegenwart der Vertreter der Gemeinderäte von Unterharmersbach
und Biberach wird beraten über die Herausgabe von Notgeld in Form von
Schuldscheinen wie das Zeller Geld. Es wird beschlossen, dass dieses von
den genannten drei Gemeinden gemeinschaftlich herausgegeben wird. Die
Einzelheiten der Ausgabe wird dem Zeller Gemeinderat überlassen.
RP Nr. 506/1 Seite 994 vom 12. November 1923
Der Gemeinde Unterharmersbach wird von dem Zeller Notgeld der Betrag
von 100 Billionen Mark ausgehändigt und hat hierüber Schuldschein
auszustellen. Das Geld ist zinsfrei.
RP Nr. 507/2 Seite 996 vom 29. November 1923
Für das der Gemeinde Biberach geliehene Notgeld wird 3% täglich berechnet
.
RP Nr. 107/3 Seite 124 vom 29. November 1923
Der Firma Georg Schmider wird für das entnommene Notgeld täglich
ein Zins von 5% berechnet.
RP Nr. 108/10 Seite 131-132 vom 4. Dezember 1923
Die Verfügung des Bez.Amts vom 23.v.M. über Herausgabe von Notgeld
wird bekannt gegeben. Die Aufstellung über die Ausgabe der Notgelder
hat zu erfolgen. Sobald die Deckungsfrage erledigt ist, hat der Aufruf
des Notgeldes zu geschehen.
RP Nr. 109/16 Seite 142-144 vom 12. Dezember 1923
Der Vorsitzende gab die Darstellung über die Ausgabe des Notgeldes
bekannt. Es wurden ausgegeben:
1. Notgeld Farbenpapier
2. Notgeld mit Stadt- u. Reichsschultheiß
11.150 Bill.
2.500 Bill.
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