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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 17
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Der Wald in den Jahresbänden der „Ortenau"

17

In beiden Arbeiten wird eine Vielzahl von Mark- bzw. Waldgenossenschaften
angeführt.

Zusammengewürfelt, fast ohne Quellenangaben und ohne zeitlichen
oder örtlichen Faden wird in einem Aufsatz von „Wald, Holz und Eckerich
" gesprochen.27

Holzhauer

Die Geschichte der Holzhauerkolonien Herrenwies und Hundsbach im
Windecker Wald zeigt nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung dieser
Wälder auf, die durch Köhler, Harzer und Aschebrenner geprägt war, sondern
weist vor allem auch auf soziale Fragen. Eine wirtschaftlich schlechte
Lage der „Kolonisten" war durch die Politik des Staats mitbestimmt. Erst
1970 wurden die ehemaligen Kolonisten mit dem Verzicht des Staates auf
das Obereigentum, das noch dem alten Lehensrecht entstammte, allen anderen
Bürgern gleichgestellt.28

Haebler beleuchtet sehr anschaulich das Lebensbild eines Unternehmers
in der mittelbadischen Holzwirtschaft im 18. Jahrhundert. Sein Berufsweg
war mit dem Waldgewerbe einschließlich des Glashüttenbetriebes verknüpft
. Seine Beziehungen zu den Waldkolonien im alten Windecker Wald
geben einen guten Einblick, mit vielen Hintergrundinformationen, in die
damaligen Zeiten.29

Harzer

Die entlegenen Bergwälder des oberen Kinzigtals waren das Reich der
Harzer.30 Der armen Bevölkerung von Rippoldsau kam die Harzerei bis ins
17. Jahrhundert als einzige natürliche Quelle zugute.31

Ende des 18. Jahrhunderts war im Obervogteiamt Triberg die Kienöl-
brennerei (aus harzreichem Kieferholz) nur ein unbedeutendes Gewerbe.32

Eichenschälen und Rüttibrennen waren bis etwa 1965 im Harmersbachtal
noch zu sehen. Wir erfahren von abgegangenen und abgehenden Begriffen,
die diese Arbeitsabläufe betreffen. Der Aufsatz gründet sich auf Erzählgeschichte
, die sich durch Befragen ergibt.33

An eine ausgestorbene Holzverwertung erinnerte in Hausach eine Klärspänefabrik
. Die Späne aus Haselhölzern benötigte man bei der Herstellung
von Bier und seiner Klärung.34


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