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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 82
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Ingrid Hahn

Für das Eckerrecht wurde 1547 eine Waidordnung erlaubt. Das Nutzrecht
für die Bürger wurde genau eingeteilt.

Die Wegnahme des Waldes 1547 wurde von den Willstättern als ungerecht
empfunden. Die Bürger glaubten alte Rechte auf diesen Wald zu haben
. In einer Bittschrift an den Durchlauchtigsten Landgraf von Hessen
von 1783 ist zu lesen:

„Die Gemeinde Willstädt besas von ohnfürdenklichen Zeiten her einen Bezirk
Waldung in dem Willstädter Bann, die Lehr genannt, als ein ohnstreiti-
ges Eigenthum."

Aus einem Eintrag im Gerichtsbuch vom 3. Februar 1607 geht hervor, dass
der neuen Hebamme das Vorrecht eingeräumt wurde, sich wie ein anderer
Bürger jährlich zwei Klafter Holz zu ihren Kosten machen zu lassen. Die
Hebamme war eine wichtige Person im Gemeindeleben.

Die Willstätter nahmen für sich die Viehwaid, das Eckerrecht und die
Beholzung für Brenn- und Bauholz in Anspruch.

Die Gemeinde machte sich bis 1607 die geduldete Nutzung des Waldes
zu eigen und sah darin ihre Rechte bestätigt. In der Praxis hatte die Herrschaft
die Rechte geachtet und in der Theorie immer bestritten.

Graf Johann Reinhard I.

In einer Zeit schwerster politischer und weltanschaulicher Kämpfe, die
dem großen europäischen Raubkrieg vorausgingen, lebte Graf Johann
Reinhard I. von Hanau.

Er wurde am 13.2.1569 im Schloss zu Bitsch geboren. Seine Mutter
starb noch im selben Jahr. Sein Großvater mütterlicherseits - Graf Jakob
von Bitsch - starb im Jahr 1570. Nun fiel die Bitscher Hälfte der Herrschaft
Lichtenberg, kraft älterer Verträge, an das Haus Hanau. Ab diesem
Zeitpunkt sprach man von der Grafschaft Hanau-Lichtenberg.

Der Graf hatte eine feine Erziehung genossen, auf der Lateinschule in
Straßburg studiert und große Reisen nach Frankreich, Italien, Holland und
England unternommen.

In Buchsweiler gründete er eine Lateinschule, aus der später ein berühmtes
Gymnasium wurde.

Er verheiratete sich 1594 mit Maria Elisabetha, Tochter des Grafen
Wolfgang II. von Hohenlohe-Neuenstein und übernahm am 2. Juni 1599
die Regierung. Der Graf führte einen aufwendigen und verschwenderischen
Lebensstil und war von vielen dienstleistenden Personen umgeben,
die gewaltige Summen kosteten. Allen trat er mit Wohlwollen entgegen.
Bei Trinkgelagen oder auf der Jagd wurde er um herrschaftliche Vermögensteile
gebracht. Durch seine üppige Lebensweise und die Trunksucht
stürzte er sich in ungeheuere Schulden.


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