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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 84
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84

Ingrid Hahn

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Da die Willstätter schon
vor dem Waldkauf im Jahre
1607 vorzugsweise die Nutzung
des Waldes hatten, wird
angenommen, dass daraus der
„Willstätter Wald" wurde.
Schon vor 1600 bewarb sich
die hiesige Gemeinde für einen
jährlichen Zins um den
Wald, was jedoch nicht zustande
kam.

Die Herrschaft ließ durch
den Amtschaffner der Gemeinde
die Kaufbedingungen
mitteilen.

Sie verlangte 6000 Gulden,
jährlich 365 Klafter Holz,
2000 Wellen, neun Wagen
Späne und vier Bäume für die
Mühle und das Schloss.

Des Weiteren wurde festgelegt
, dass der Amtmann zu
Eckerzeiten zwanzig, der Amtschaffner
sechs, der Schulheiß
vier, der Zoller, Ziegler, Pfarrer
, Amtsbote und Müller je
zwei Schweine in den Wald
treiben dürften.

Ferner stellte die Herrschaft
die Bedingung der Wiedereinlösung
nach 30 Jahren. Die
Willstätter waren mit dem Vorschlag über die Geldsumme einverstanden.
Jedoch sollten ihnen 3000 Gulden angerechnet werden, die sie dem ewig in
Geldnöten schwebenden Grafen bereits geliehen hatten und statt 365 sollte
die Herrschaft nur 300 Klafter Holz erhalten.

„Die Wiedereinlösung soll nach 30 Jahren Ihrer Gnaden oder den Gnädigen
Herren von Hanau vorbehalten sein, und keinem andern Herrn. "

Um das Waidrecht klären zu lassen, fuhren die Willstätter und Eckartsweierer
mit Bittschriften nach Buchsweiler. Willstätt wollte, dass eine Besichtigung
vor Ort stattfinden sollte und Eckartsweier beanspruchte den halben
oder mindestens ein Stück des Waldes. Die Räte in Buchsweiler entschieden
sich für die Besichtigung durch die Schulheißen von Bischofsheim und

Kaufbrief1607 Copia, Seite I


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