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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 86
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86

Ingrid Hahn

Kaufbrief1607 Copia, Seite 3

Am 16. Mai 1607 berief
das Gericht die ganze Gemeinde
zusammen und be-
schloss, „weil die ohnfriedlichen
Benachbarten solchen
Trotz getan und man auch
nicht weniger nehmen will,
soll man in Gottes Namen annehmen
und so gut man kann
damit handeln".

Das Gerichtsbuch bestätigt, dass der Wald am 18. Mai 1607 für 8000
Gulden gekauft wurde.

Die alten Berichte bestätigen durchgängig, welche lebenswichtige
Funktion der Wald für die Bevölkerung hatte.

Es wurde ein Förster bestimmt und ein Waldgericht eingesetzt. Die
Freude am Wald war den Willstättern durch die höhere Geldforderung vergällt
worden.

Die Kaufverschreibung vom 24. Juni 1607 wurde durch den Sekretär
Breitenacker und Kammerschreiber Steinheiler zugestellt.

Am 26. Juni 1607 tagte zum ersten Mal das Waldgericht und prüfte die
Urkunde und stellte fest, dass einige Punkte dunkel und nicht richtig erläutert
wurden. Die beiden Herren nahmen die Kaufurkunde zur Berichtigung
mit.

Sie erhielten im Beisein der Amtleute von Willstätt und Lichtenau 3000
Gulden von dem langjährigen Schulheiß Jörg Hetzel. 3000 Gulden wurden
wie vorgesehen, verrechnet. Der restliche Betrag von 2000 Gulden sollte in
zwei Raten, jeweils an Jakobi (25. Juli), bezahlt werden.

Welche Punkte dunkel waren sowie die Antwort der Räte in Buchsweiler
ist nicht mehr erhalten. Die Kosten des Augenscheins (Waldbesichtigung
) musste Willstätt tragen.

Beim Kauf des gräflichen Waldes war die Gemeinde die Verpflichtung
eingegangen, 43 Schweine von gräflichen Beamten und Angestellten, darunter
zwei für den Ziegler, falls Eckern im Walde anfielen, unentgeltlich
zur Eichelmast zuzulassen.

Willstätt im Besitz, des Waldes von 1607 bis 1783

Über diese Zeit sind die Akten sehr dürftig. Es war die Zeit der großen
Kriege, da wurde nicht viel geschrieben und regiert. Vieles ging verloren
oder wurde verbrannt.


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