Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 93
(PDF, 115 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2007/0093
Der Willstätter Wald

93

Es gelang ihnen nicht, den Willstättern ihren Wald wegzunehmen, obwohl
die Regierung 7000 Gulden mehr bot. Es wurde ein neuer Pachtvertrag
bis 1779 abgeschlossen. Der angestrengte Waldprozess der Willstätter
verlief im Sand. Um 1780 reichten sie nochmals eine Bittschrift um 18-
jährige Lehnung ein, die abgelehnt wurde. Auf Betreiben des Amtschaffners
Otto aus Kork, sowie einiger gleichgesinnter Amtsräte aus Buchsweiler
, wurden die Willstätter Deputierten am 21. Dezember 1781 nach Kork
in das gräfliche Schloss befohlen. Die alten Bürger, die sich für das Eigentumsrecht
stark gemacht hatten, waren verstorben und die Jungen wussten
kaum noch Bescheid über die alten Rechte und über die alte Zeit. Sie muss-
ten einsehen, dass sie keine Rechte besaßen und niemand da war, der für
sie eintrat. Otto, der in Rastatt für die Herrschaftskasse 15 000 Gulden geliehen
hatte, zahlte den Willstättern diese Summe aus, wofür sie quittierten
und den Wald für „ewige Zeiten" preisgaben. Den Originalkaufbrief und
den Lehnbrief von 1761 gaben sie zurück. Der greise Amtschultheiß Städel
ließ sich durch „Adjunktus" Wetzel, seinen späteren Nachfolger vertreten.
Diese Demütigung wollte er nicht über sich ergehen lassen. Im Dezember
1783 gab Willstätt seinen „widerkäuflich und nachher pfandschaftsweise
zum Genuss eingeräumt gewesenen Wald" wieder zurück.

In einem Protokoll von Notar
Koelreuter aus Offenburg
vom 14. Oktober 1789 ist festgehalten
, dass die Herrschaft
den Wald 1781 wieder in Besitz
nahm. Mit einer Requisition
(Rechtshilfeersuchen) begaben
sich die ehrsamen und
bescheidenen Bürger Simon
Höß der Bäckermeister, Michel
Reiß der Schlossermeister
, Janus Schadt der Bauer,
Michel Pfotzer der Bauer, Michel
Schadt der Weeber, Georg
Pfotzer der Krämer, Hermann
Schläger der Bauer,
Franz Christian Walter der
Schreiner, Janus Hetzel der
Bauer, Jakob Mezger der
Nonnenmacher, Hanß Georg
Reiß und Jakob Hetzel der
Öhlmacher nach Offenburg zu
Notar Koelreuter.

m

X'Untn

KVjtjJ KunÜ, <hi/> tiri f)Sf n«tt Ar Ofiuiih

•)a4r naö Ar ufn/t>
/' Mi-.... ,<?.:./■> s>~f< r-' ' X-ü'«*

u urm ■ >,» 'Mfi-X&».----f ^

'{flnhnn erlittet ^rn'/rn

Protokoll von Notar Kolreuter 1789 (Seite 1)


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2007/0093