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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 94
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94

Ingrid Hahn

Die Bürger erlaubten sich
„Euer Hochedelgebohren Notariatsamt
andurch gehorsamst
zu requiriren (aufzusuchen)".

Bereits im September 1789
hatten die Bürger ein Schreiben
an die Herrschaft verfasst,
aber nicht weitergegeben. Die
Willstätter wollten die Wegnahme
des Waldes nicht akzeptieren
und erhofften sich
Hilfe von Notar Jacobus Fri-
dericus Koelreuter. Auf mehrmaliges
Bitten hin begab er
sich nach Willstätt, um die
Sache aufzuklären.

Jeder Bürger musste aussagen
, was er über den Wald
wusste und von wem er die Informationen
erhalten hatte.
Viele beriefen sich auf die
Aussagen des verstorbenen
Vaters, der ihm bekannten
Grenzsteine mit der Wolfsangel oder dem Gemeindezeichen von Willstätt.
Die meisten bestätigten die Aussagen der ersten Zeugen.

Nach der Bürgerbefragung ließ der Notar die Befragten einen Eid
schwören.

„ Welchen Eid sie dann auch mit aufgehobenen drei Fingern der rechten
Hand deutlich und vernehmlich in Gegenwart der Requirenten und der Instruments
Zeugen nachgesprochen haben. Worauf ich die Requirenten entlassen
und das Verhör des Ersten Zeugen angefangen habe. "

Vermutlich auf Initiative des Notars wurde in einem Memorandum an
die Herrschaft um die Rückgabe des Waldes gebeten. Im Schlusssatz dieses
Memorandum heißt es:

„Höchstdieselben gnädigst geruhen möchten der Gemeinde ihr von uralten
Zeiten eigenthümlich zugestandenen Lehr, nebst dem dazu verkauften
herrschaftlichen Wald den nach ihrem Kaufbrief Einhundert Siebenzig
Sechs Jahre hindurch als ein erkauftes Eigenthum ruhig befaßten huldreichst
wieder zukommen zu laßen. Gnädigste Erhör erhoff und erstreben
wir in tiefster Unterwerfung Euer Hochfürstlichen Erlaucht treugehorsamste
Gemeinde Willstätt."

Trotz der totalen Unterwerfung und Unterschriftenaktion war die Wegnahme
durch die Herrschaft endgültig.

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Protokoll von Notar Kolreuter 1789
(Seite 44 und 45)


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