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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 106
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Ernst Gutmann

Abt soll es ihm nicht versagen. Er (der Genosse) soll für einen Stock
(Stamm) dem Förster einen Pfennig geben.

Auch haben die Genossen das Recht im Bann Dünnholz und Dürrholz
auszulichten."

Zu den Weiderechten finden wir folgenden Hinweis:

„Es soll ein Schultheiß von Stollhofen das Recht haben im Bann 31
Schweine, der Werkmeister von Hügelsheim 14, der Bott 7 und der Förster
auch 7 Schweine zu mästen.

Wann Eckerich (Fruchtfall von Eicheln und Buchen) im Bann ist, so haben
die Genossen das Recht in die Eckern zu treiben bis zum Andreastag.
Der Schultheiß von St. Andreas bis Weihnachten, ein Werkmeister von
Weihnachten bis zum Ilten Tag (12. 1.), ein Bott bis zum 20ten Tag. Wäre
dann noch Eckern im Bann, dürfen die Genossen ihr Vieh eintreiben. "3

Am 9. Oktober 1493 verkaufte der Abt von Schwarzach den Wald mit dem
Kirchsatz zu Stollhofen und den Todfällen zu Söllingen und Hügelheim an
den Markgrafen von Baden für 200 Gulden. Das Recht der Beholzung behielt
sich das Kloster vor. „... dann unser Kirchsatz zu Stollhofen, auch unser
Zehnten und Todfall zu Söllingen und Hügelsheim unser Gerechtigkeit
an dem Eigentum des Waldes unter Stollhofen gelegen der Bannwald genannt
... und Gerechtigkeit... des Hegens und Jagens in demselben Bannwald
... dazu Eicheln und zu Weiden ... und auch der Gerechtigkeit des
Holzes ... und auch das Bauholz von einem Abt von Schwarzach mit hangender
Hand zu erbeten und empfangen zu haben ... ."4

Streitigkeiten wegen der Holznutzung

1557 bittet Hans Bört, Gerber zu Stollhofen, um Bauholz für seine Gerbermühle
aus dem Bannwald. Der badische Amtmann Ulrich Langemantel
unterstützte das Vorhaben. Peter Nonnenmacher, der Stadtschreiber, setzte
den Bittbrief an die badische Kanzlei auf.5 Ebenfalls wurden die Zäune in
und um den Schlossgarten mit Holz aus dem Bannwald neu errichtet. Auch
verwendete man das Holz für den Schlossbau. Als man aber die Einzäunung
der Landstraße vor der Stadt Stollhofen ebenfalls mit dem Bannwaldholz
erneuern wollte, protestierte das Kloster. Dies wäre Sache der Stadt
und nicht des Amtes und dürfte somit nicht aus dem Bannwald entnommen
werden.

1560 zeigte der klösterliche Forstmeister König den Gerber Hans Bört
von Stollhofen wegen Holzfrevel an. Er hatte Eichenholz, das er für sein
Handwerk brauchte, abgehauen. Auch ein Simon Marx hatte Äste abgehauen
. Ebenfalls hatte er Christmann Jörgen von Stollhofen erwischt, als er
einen Eber abwürgte.6


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