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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 114
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Dieter Kauß

von Oberkirch und dem Datum „Anno im sieben und vierzigsten", was
nicht auf 1647, sondern auf 1547 zu beziehen ist.10

Ein weiteres Exemplar im Gemeindearchiv Ulm ist eine erneute Abschrift
von der Abschrift aus dem Jahre 1547, erneuert von Amand Brand-
stetter im Jahre 1809, der damals noch Stabhalter in Ulm" war und 1822
als zweiter badischer Gemeindevorsteher ebendort gewählt wurde.12

Schließlich gibt es im Ulmer Gemeindearchiv noch ein drittes Exemplar
des Waldbriefs von 1410, in Computer-Schmuck-Schrift übertragen und
mit Verständnis- und Übertragungsanmerkungen versehen, das im Dezember
1996 durch den früheren Bürgermeister und Ortsvorsteher Karl Walz in
Ulm erarbeitet13 worden war.

Im Stadtarchiv Renchen14 findet sich ebenfalls eine Abschrift des Ulmer
Waldbriefs, die in der Art der Schrift und deren Seitenverteilung nicht mit
dem Exemplaren im Gemeindearchiv Ulm identisch ist. Sie ist aber älter
als die Abschrift von Amand Brandstetter in Ulm.

Das Zustandekommen des Ulmer Waldbriefs 1410

Die Vielfalt der Überlieferungsorte und die Häufigkeit der Abschriften machen
neugierig darauf, wie und warum es überhaupt zu diesem Ulmer
Waldbrief von 1410 kam. Dazu benutzt wurden die Abschriften im Stadtarchiv
Renchen und Gemeindearchiv Ulm. Aus deren Einleitungsworten
wird ersichtlich, dass im Jahre 1410 der Landvogt von Ortenberg als Vertreter
des damaligen Landesherren, des Straßburger Bischofs,15 eine Befragung
über die Waldrechte und das Hofrecht in Ulm veranlasst hatte, um
diese zu fixieren. Dabei waren gegenwärtig der Schultheiß von Ulm, zehn
Zwölfer des Gerichts Ulm, zwei Geschworene des Ulmer Gerichts, der
Förster, sowie der Gerichtsbote. Diese beriefen sich auf Rechte der Altvorderen
, die jährlich verkündet worden waren, merken jedoch auch an, dass
der bischöfliche Amtmann in Oberkirch daraus keinen Nutzen habe und
dies auch so bleiben solle.

Der Inhalt des Ulmer Waldbriefs von 1410

Insgesamt 13 Artikel verschiedener Länge führen einzelne Sachverhalte
und Gegebenheiten an, die es im Ulmhardt zu berücksichtigen galt.

1. „Wie mann die förster erwehlen soll"16

Auf dem nächsten Gerichtstag in Ulm stellt der Vogt auf Ullenburg einen
Förster als Vorschlag auf, dem die Gemeinde zustimmt. Dies kann bis zu
drei Vorschlägen gehen, ehe zugestimmt werden muss und der Bestimmte
seinen Eid schwört. Ebenso stellt die Gemeinde einen Bewerber, dem der


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