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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 118
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Dieter Kaliß

schrieben sind. Eingeleitet wird dieser Artikel mit der Bemerkung, dass jeder
, der zur Kirche will - sei es zu Lob, Leid und Ablass - auf dem Kirchpfad
ohne Belästigung sein soll. Der Kirchweg selbst sollte acht Schuh
weit sein. Der Kirchpfad hat an seinem Ende beim Zugang zum Fronhof
eine Falltür, die von selbst zugeht.

Der Fronhof soll an zwei „Messtagen (21./22.09.) frei" sein. Er dient
auch als Stallung für den Tross des Bischofs oder der Amtsleute, wenn diese
nach Ulm kommen. Auch ist der Fronhof Herberge „für arme Leuthe".
Falls jemand verpfändet ist, weil er keine Abgaben an den Landesherrn
oder an das Gericht bezahlt hat, so ist er im Fronhof deswegen nicht zu belästigen
. Wer an einem „Messtag unverzollt" vom Fronhof geht, zahlt drei
Pfund Pfennig.

Alle, die Hubhöfe haben und zum Fronhof gehören oder dort fünf Schilling
Pfennig abgeben sollen, müssen zwei Tagwerke Arbeit im Fronhof mit
Pferden ableisten.

Zur Zeit der Brache und bei der Aussaat soll man die Betroffenen zu
Hause, im Fronhof oder auf der Kanzel zu diesen Terminen anmahnen, an
denen sie kommen sollten. Die Angewiesenen haben nach Ulm zur Linde
zum Tanzplatz zu kommen, wo sie zur Arbeit eingewiesen werden sollten.
Sie haben den Einweisungen zu folgen. Ist kein Einweiser da, so ruft der
Tagwerkfroner dreimal um die Einweisung. Ist danach kein Einweiser da,
ist der Betroffene für diesen Tag frei.

Der Eingewiesene erhält vor der Arbeit ein Essen, entweder Kraut mit
Käse oder Rüben mit Nüssen.

Falls einer, der nur fünf Schilling an den Fronhof gibt, und der kein
Vieh oder Pflug dabei hat, kommt, so muss er sein Tagwerk trotzdem ableisten
. Er soll mit einem kleinen Beil oder einem Haumesser Weiden bearbeiten
oder aus Holz Nägel oder Zapfen machen; er soll Schadhaftes herrichten
oder die Arbeiten eines kranken Knechten verrichten.

Wer den Fronhof in seinen Händen hat, muss ein Schwein mästen, das
am Tag des Tagwerks geschlachtet wird. Dieses Schwein lebt auf dem Hof
frei und in einen „Kerner". Das ausgelassene Fett dieses Schweines dient
zum Einschmieren der Schuhe von Knaben und Knechten. Das Fleisch
wird gesotten und zusammen mit Speck-Erbsen an die Tagwerkleistenden
als Essen vorgesetzt. Wenn aber einer das Tagwerk nicht leistet, gibt er
„dem Meyer" drei Sester Korn und einen Schilling Pfennig.

Wer fünf Schilling als Hubgeld gibt, erhält pro Jahr einen Hub-Baum.
Dieser Baum soll 40-50 Zentimeter breit sein (Durchmesser) und er muss
Bretter liefern, die mindestens 50 Zentimeter (Höhe einer Backmulde)
hoch oder breit sind und eine Länge von 14 Schuh (4,20 Meter) haben.
Dieses Holz aber darf nicht außerhalb des betroffenen Kirchspiels (Ulm
oder Waldulm oder Renchen) verkauft werden.


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