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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 126
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Andreas Klotz

sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in Hundsbach einfinden möge, um
den ihm zustehenden „Vierten Teil" an gehauenen Stämmen mitzunehmen.

In einer Urkunde von 1592 wurde hervorgehoben, dass allein die Herren
von Windeck und die Lehensleute das Recht haben, in den Windeckschen
Wäldern das Brenn- und Bauholz zu hauen bzw. darin zu jagen.8

Von Interesse ist auch, wie es um das Jagdrecht stand. Dies blieb von
1369 an bis über die Zeit der Lehensteilung von 1404 hinaus im Besitz der
Grafen von Eberstein. 1583 verpfändete der Graf von Eberstein das Jagdrecht
für 500 Gulden an Rupprecht von Windeck.

1592 starb die männliche Linie der Windecker aus. Das Lehen der
Windecker erhielten die Markgrafen von Baden-Baden.

Die Windecker Waldungen von 1680 bis zum 19. Jahrhundert

1680 bekam der Freiherr Carl Jacob Ferdinand von Plittersdorf vom Markgrafen
Ludwig Wilhelm von Baden den Windecker Wald verliehen. Zu seinem
Lehen gehörte das „Thall Neusatz mit dem dazugehörigen Zinken
Waldsteg und Gebersberg mit aller hoch und niederen Jurisdiktion, Recht
und Gerechtigkeiten, Renten, Gefällen und Untertanen zu einem für sich
und seinen ehelichen Lehenserben von Mann- und weiblichen Geschlechts
".9

Von Plittersdorf konnte damit seinen Holzbedarf decken. Ferner verpachtete
er Waldteile, um sich auf diese Weise seine ökonomische Existenz
zu sichern. Der Freiherr nutzte überdies bis zum Jahre 1718 mit einigen
„Waldgenossen" das ihm zustehende Weiderecht. Zu diesem Zeitpunkt
schloss er mit diesen einen Vergleich, der es ihm erlaubte, fortan das Weiderecht
alleine auszunutzen.

Zu den Windecker Waldungen gehörte der „Hundesecker, Hundsbacher
" einschließlich aller Waldflächen, die sich „linker Hand zu Hundsbach
und Roßbach" befanden. 1722 verkaufte Carl Ferdinand von Plittersdorf
das Lehen der Windecker Waldungen an das markgräfliche Haus.

Von 1722 an wurde eine im Vergleich zur vorherigen Zeit bedeutend
größere Menge an Holz von den Markgrafen außer Landes verkauft. Zudem
benutzten die Markgrafen sowohl das Holz als auch die Waldungen
im Allgemeinen für sich selber. Andererseits lebten immer mehr Menschen
in den Orten der Kirchspiele. Konflikte blieben folglich nicht aus. So ließ
die badische Regierung ab dem Jahre 1732 in den Waldungen in Herren-
wies Holznutzungen vornehmen. Dagegen entstand in der Bevölkerung
große Empörung, denn dies hatte einen großen Holzmangel für die Bevölkerung
in den für sie günstig gelegenen Teilen zur Folge.10

Ein weiteres Beispiel für die Auseinandersetzungen der markgräflichen
Obrigkeit auf der einen und der Waldgenossen auf der anderen Seite war
der in der Zeit zwischen 1776 und 1787 währende „Neusatzer Schatzungs-


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