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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 130
(PDF, 115 MB)
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Andreas Klotz

forstämter". Die „beruhigenden Berichte" ihrer Regierungsvertreter änderten
aber nichts an deren Skepsis. Trotzdem sprachen sie nochmals mit ihnen
über die Thematik. Auf badischer Seite tat man das Gleiche. Die
unterschiedlichen Standpunkte in den relevanten Sachfragen waren so beträchtlich
, dass ein ungünstiger Verlauf der Gespräche zu befürchten war.
Beide Seiten wollten aber die Gespräche nicht scheitern lassen. Deshalb
kam man überein, „die Vermessung und Abschätzung" durch zwei eigens
dafür verpflichtete Geometer vornehmen zu lassen. Dies bestätigten beide
Seiten am 6. April 1780 durch ihre Unterschrift unter das entsprechende
Protokoll. Aus diesem ergab sich, dass im Falle des Hardtsteinbruchs keine
Einigung erzielt werden konnte. Die ortenauischen Vertreter sprachen der
badischen Seite das Recht ab, Steine daraus zu Bauzwecken zu
entnehmen.14

Es sollte vier Jahre dauern, bis die Arbeiten der Vermessung und Abschätzung
beendet waren.

Im Herbst 1784 sandte die Offenburger Regierung an ihre Oberbehörde
den Antrag, „die Teilung, wie mit Baden verabredet, zu genehmigen, da ihrer
Herrschaft die bisher von Baden bezogene Nutzung aus der Jagdgerechtigkeit
für ihren Teil und außerdem für den Neubruchzehnt zufällt".
Fünf Jahre danach kam es zur „Tagfahrt der gemischten Abteilungskommission
". Sie überprüfte die vorgenommenen Messungen und war für die
daraus resultierenden Ergebnisse der Abschätzung und der Neuverteilung
der Waldungen zuständig. Die davon betroffenen Abgeordneten Schulheiß,
Falck und Lang verzichteten auf einen Ausgleich für ihren durchgehend
schlechter gewordenen Boden. Ferner stimmten sie den „Abschätzungsgrundlagen
von 20 fl. für den Morgen zu.15 Auch erfolgte in diesem Jahr
die Zustimmung zur Grenzlinie zwischen dem ortenauischen und badischen
Teil. Sie verlief zwischen Jägerstöckel und Breithurst. Einige Tage
danach erläuterten die beiden Geometer den Vertretern beider Seiten ihre
Abschätzung der Waldbezirke. Dies geschah in Form dreier Qualitätsklassen
. Dagegen erhoben die Ottersweierer Einspruch. Sie forderten, dass „ein
Morgen gleich ein Morgen" bleiben sollte.

Auf einer weiteren Tagfahrt im Jahre 1789 erfolgte die Vorlage der
Waldrechnung „1777/89". Darin enthalten war ein Verzeichnis über die
eingenommenen „Frevelstrafgelder" sowie die Entschädigung für den Neusatzer
Pfarrer. Er erhielt 21 fl. aus der Waldhägenichkasse anstatt der drei
Klafter Holz. Die Kasse der Waldgemeinschaft hatte 1789 einen Bestand
von 1230 fl. Davon bekamen jeder der beiden Herrschaften und die beiden
Kirchspielverbände ein Viertel, also je 307 fl. Die Ottersweierer erklärten
im Sinne einer weiteren Bedingung zur Zustimmung zu den Plänen der Regierungsvertreter
, dass zum einen die Aufteilung des Windecker Forsts verbindlich
zugesagt werden sollte. Zum zweiten seien ohne Verzug Verhandlungen
mit dem Fürstbischof von Straßburg aufzunehmen. Er war, so die


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