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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 150
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Josef Werner

den. Der Durbacher Pfarrer las zu Beginn des Bauerngerichts eine Messe
auf St. Wendelin.5

Die große Entfernung zum Hauptort Heimburg und die schwierigen Bedingungen
in dem unwegsamen Gelände waren wohl dafür verantwortlich,
dass die Nutzung des mit 297 Morgen 33 Ruthen (107 ha) großen Mooswaldes
nur relativ bescheidene Erlöse für die berechtigten Genossen brachte
. Bereits 1527 wurden die Regeln dieser Genossenschaft, an der einst
auch die Ödsbacher Anteil hatten, in einem „Mooswaldbrief' verzeichnet.
Jeweils der älteste „Gemeiner" zu Staufenberg war der Forstherr. Das
Waldgericht wurde unter der Linde in Ödsbach mit 12 Waldrichtern abgehalten
. In der Mooswald-Rechnung von 1833 sind für Stammholz (Stockgeld
) lediglich 103 Gulden und für sonstige Waldnutzungen 58 Gulden an
Einnahmen zu verzeichnen. An Strafen für Wald-frevel wurden 8 Gulden
eingenommen Bei der Versteigerung der Holzaufbereitung wurde zur Bedingung
gemacht, dass alles gesunde Holz zu Nutzholz, als Sägblöcke,
Bauholz und Rebstecken aufgemacht werden muss. Der Sägblock musste
20 Schuhe und die Rebstecken 8 Schuhe lang gemacht werden. Brandholz
hatte eine Scheiterlänge von 3V2 Schuhe. Um 1880 wurden neben den
Holz-Einnahmen umfangreiche Erlöse aus Laub und Steinen (Sandstein)
erzielt.6

Die Durbacher Vollmersbacher Waldgenossenschaft erstellte nach der
Abteilung vom Zeller Stab und von den Fessenbacher Genossen erstmals
für die Jahre 1807-1822 eine Waldrechnung. Rechner war Franz Josef Kiefer
, Stabhalter von Durbach-Heimburg (heutiges Anwesen des Wein- und
Heimatmuseums Durbach). Die Waldgenossenschaft erhielt bei der Abteilung
von den Zellern und Fessenbacher Genossen ein Gleichstellungsgeld,
weil in ihrem Bereich einige wohl minderwertigere Waldanteile lagen. Das
Großherzogliche Oberamt Offenburg bescheinigte am 22. März 1808 hierzu
, dass die Durbacher von den zugeteilten insgesamt 132 Jauchert und
348 Ruthen Wiener Maaß, laut des bei den Akten aufbewahrten Befundes
der Taxatoren und Forstdienstinspektoren Hosp und Dürn, „an gut 41 Jauchert
33 Ruthen, mittelmäßig 43 Jauchert 155 Ruthen und schlecht 47 Jauchert
220 Ruthen inbegriffen sind. Aus dieser Minderzuteilung resultierte
ein Gleichstellungsgeld von 586 Gulden.

Zur Abgrenzung wurden von Steinhauer Joseph Schirrmann 10 Lochensteine
mit 2 Nummern und jeder 2V2 Schuh lang geliefert.

Die Einnahmen aus der Waldnutzung waren recht bescheiden. Laubnutzung
hatten die 59 Waldgenossen unentgeltlich. 7V2 Jeuch des Genossenschaftsgutes
waren bereits 1839 in 58 Loosen zu Reben angelegt und brachten
so einen regelmäßigen Bodenzins. Aus den 124 Jeuch Wald wurde das
Gabholz an die Genossen verteilt. Eine umfangreiche „Instruction" erhielt
der Waldhüter, der teilweise auch als „Bannwarth" oder „Waldknecht"
bezeichnet wurde, wie aus der nachstehenden Abschrift zu ersehen ist:


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