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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 152
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Josef Werner

In allen Wald-Rechnungen sind umfangreiche Listen über die während des
jeweiligen Abrechnungszeitraumes begangenen „Waldfrevel" enthalten.
Der „Waldknecht", „Waldhüter" oder auch „Bannwart" hatte aufgrund seiner
Autorität und Verpflichtung peinlich genau darüber zu wachen, dass in
seinem Bezirk kein Stückchen Holz entwendet wurde oder sonst eine Verletzung
des „Waldfriedens" erfolgte. Er erstattete Anzeige an den Förster,
der die Vergehen nebst dem Namen des Anzeigenden, dem geforderten
Schadenersatz und der zu zahlenden Strafe in die Frevel-Liste eintrug. Die
„Frevel" bestanden meist in der Entwendung von Holz oder Laub. So heißt
es: ,Jakob Z. im Thal seine Frau hat eine Traget Laub entwendet. Oder:
Georg O. im Sendelbach hat 2 Windfall-Forlen zu seinem Hohf getragen
und Roman N. von da ist beym Gaabholtz führen ein verbotener Weeg gefahren
." Zum Ende des Quartals wurde in Anwesenheit der „Waldzwölfer
", des Försters und des Forstmeisters das Frevelgericht abgehalten. Als
„Diäten" für dieses Gericht waren so zum Beispiel für die Vollmersbacher
Waldgenossenschaft 5 Gulden und 36 Kreuzer festgesetzt, wobei dem
Forstmeister von Neveu 1 Gulden und 7 1/5 Kreuzer zustanden. Weiter
wurden von der Forst-Inspektion des Kinzig-Distrikts für das in der Staufenberger
Waldung abgehaltene Frevelgericht „Ruggebühren"8 in Höhe
von 6 Gulden und 18 Kreuzer für die angesetzten Strafen festgesetzt, von
welchen dem Bannwart Schwab für seine Denunziation und dem Revierförster
Schell für gemeinschaftliche Anzeige 1/3 = 2 Gulden 6 Kreuzer zustanden
. Nicht immer waren die „Frevler" auch in der Lage, den Schadenersatz
oder gar die Strafe zu bezahlen. So findet sich auch ein Zeugnis des
Vogts Neger von Ebersweier, der dem Joseph E. bescheinigt, dass dieser
notorisch arm ist, von Almosen lebt und rein gar nichts mit seiner Handarbeit
verdienen kann, kein Vermögen besitzt und somit nichts hat, um die
Strafe zu bezahlen.

Der wohl nur sehr spärlich mit Hochwald bewachsene Völlmersbacher
Wald wurde schon 1809 bis 1818 in mehreren Abschnitten teilweise ausgestockt
und die Reben am Schindelrain angelegt. Ein mit Erlen besetzter
Distrikt wurde zur Wiese angelegt. Im Übrigen wurden überwiegend Erlen
gepflanzt und Forlen gesät.9

Die Art und die mehr oder minder starke Nutzung der Waldflächen war
schon immer auch von der jeweiligen wirtschaftlichen Lage der Bevölkerung
abhängig. Dies ist besonders gut bei der Betrachtung des Gemeindewaldes
von Ebersweier zu erkennen. Während das Ebersweirer Allmendgut
im Bereich des heutigen Gewannes „Birkenbosch" weitgehend als mit
Büschen durchsetztes Weideland genutzt wurde, bezog man aus dem auf
Gemarkung Durbach liegenden Hardtwald-Anteil hauptsächlich Holz, Rinden
und Streu. Das Laubrechen nahm wegen Mangel an Stroh oder sonstigem
Streu für das Vieh, hauptsächlich im Zeitraum von 1860 bis ca. 1877,
erheblich zu. Das Badische Innenministerium sah sich 1877 deshalb veran-


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