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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 154
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Josef Werner

- Es wurde Klage geführt über das „klägliche" Sammelergebnis im Bezirk
.

- Es sollte auf alle Fälle der Sammlung von Eicheln und Kastanien die
größte Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Bereits 1922 wurde von Forstleuten die schädliche Auswirkung dieser intensiven
Waldnutzung erkannt.

In einer „Denkschrift über Waldstreuabgabe und Waldbewirtschaftung
des Ministeriums der Finanzen - Forstabteilung" vom November 1922
wurden die Aufgaben und die Wichtigkeit des Waldes ausführlich dargestellt
. Die Auswirkungen der Nutzung von Laubstreu wurden eingehend
untersucht. Es wurde festgestellt, dass durch die langjährige Laubstreu-
Nutzung der Waldboden eine fortschreitende „Erschöpfung" hinnehmen
muss und ein beachtlicher Rückgang des Holzzuwachses verzeichnet wird.
In Baden wurde für die Zeit von 1862-1876 ein Rückgang des Zuwachses
infolge der Streunutzung berechnet, und zwar: im Forstbezirk Bühl von
11 %, Gernsbach 11 %, Breisach 15 %, Steinbach 16 % und bei den Waldungen
des unteren Rheintals 12,3 %.

In der Beilage Nr. 108 zur 44. Sitzung des badischen Landtags vom
8. August 1924 verfasste Dr. Köhler, Karlsruhe, ebenfalls eine 13-seitige
Denkschrift, in welcher dieser auf die während der Kriegszeiten zwar
wichtige, dennoch aus forstwirtschaftlicher Sicht sehr schädliche Auswirkung
der Laubstreu-Entnahme hinwies. Als Ersatz für das Laub empfahl er
der Landwirtschaft Torf, bei dessen richtiger Anwendung sich außerdem
eine bessere Düngung und dadurch eine Ertragssteigerung der Felder ergebe
. Als weitere Möglichkeit empfahl er den Forstbehörden die restlose Abgabe
der für die Ertragsfähigkeit des Waldes belanglosen Einstreumittel,
nämlich der „Rechstreu" auf Wegen und Abteilungs- und Grenzlinien, der
Unkrautstreu (Heide- und Heidelbeerkraut, Farne, Schilf und Gras in
Schiuten, Sumpfmoos usw.) und schließlich der Aststreu, das ist das
schwache Nadelholzreisig von den zum Einschlag kommenden Nadelhölzern
an die Landwirtschaft.

In den Staatswaldungen wurde die Nutzung von Laub- und Grasstreu
sowie Futtergras im Folgenden gänzlich eingestellt.10

Große Verdienste um die allmähliche Einschränkung des Reutfeldbetriebs
erwarb sich auch in Durbach der badische Landwirtschaftliche Verein, der
durch schriftliche Anleitungen, Preise und insbesondere durch billige Abgabe
junger Baumpflanzen die Überführung in Eichenschälwald beförderte
.11 Auch die Regierung des Großherzogtums Baden förderte zwischen
1860 und 1878 die Anlage von Schälwaldungen.12

Die Reduzierung des Reutfeldbetriebes war um 1880 bis 1900 auch auf
steigende Arbeitslöhne zurückzuführen. Auf den abgelegenen Höfen des


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