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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 157
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Reutfelder und Schälwald

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Der Kampf des „Rüttibauern" und Stabhalters Kuderer dauerte rund 30
Jahre. Immer wieder prangerte er die Politik des Landtags in Bezug auf die
Zolltarife für ausländische Gerbstoffe an. Die Petitions-Kommission der
Zweiten Kammer des badischen Landtags beschäftigte sich am 26. Juni
1914 mit der Notlage der Schälwaldbauern. Die Kammer sollte beschließen
, dass die Großherzogliche Regierung dahingehend ersucht werde, dass
diese im Bundesrat bei Neuabschluss der Handelsverträge für die Einführung
eines genügenden Schutzzolls auf ausländische Eichenrinde und
Quebrachoholz von wenigstens 7 Mark eintrete. Außerdem sollten die
Schälwaldbesitzer bis zum Inkrafttreten dieses Zolls Steuerfreiheit erhalten
. Die Antragsteller hatten beim Landtag keinen Erfolg. Obwohl man die
Notlage der Schälwaldbesitzer einsah, konnte man dem Wunsch auf Erhöhung
des Zolls für ausländische Erzeugnisse nicht stattgeben. Die Gesamtfläche
der Eichenschälwaldungen im Großherzogtum Baden betrug am
1. Januar 1909 22 988 ha, von denen 4 % dem Staat, 19 % den Gemeinden
und Körperschaften, 8 % den Standes- und Gutsherren und 69 % sonstigen
Privaten gehörten. Im Acher-, Kinzig- und Renchtal lagen 13 811 ha. 1908
wurde eine Verkaufsvereinigung badischer Schälwaldbesitzer gegründet,
die 1914 603 Mitglieder aus dem Acher-, Rench-, Kinzig- und Schuttertal
hatte. Während man 1908 für 36 577 Zentner Eichenrinde noch einen
Brutto-Erlös von fünf Mark je Zentner erhielt, wurden 1913 für 26146
Zentner nur noch 3,62 Mark/Zentner erzielt.

Eichenrinde wurde in den bäuerlichen Betrieben auch zu Heilzwecken
verwendet. So verwendete man ein Eichenrindenbad (gekochte Rinde) zur
Behandlung von Hautkrankheiten oder beim Vieh auch zur Nachspülung
bei fehlender Nachgeburt.

Im Bestreben, die Notlage der Schälwaldbauern etwas zu verbessern, diskutierte
man im badischen Landtag Ideen wie beispielsweise besondere
Markenzeichen für die mit wertvoller heimischer Gerbrinde gegerbten Leder
. Diskutiert und gestritten wurde auch um die Qualität des Leders. Im
Hinblick auf die erforderliche Kriegsbereitschaft forderte die Militär- und
Marineverwaltung ein rein mit Eichenloh gegerbtes, wasserdichtes Leder.
Den Lieferanten sollte aufgegeben werden, nur deutsche Eichenrinden zu
verwenden und Herkunft derselben sowie die dafür bezahlten Preise nachzuweisen
. Hierbei wurde auch auf Berichte der französischen Deputiertenkammer
verwiesen. Die Verfechter der reinen Eichenlohgerbung behaupteten
, dass an den französischen Militärfiskus oft ganz unbrauchbares
Leder und schlechte Stiefel geliefert würden. Nach ganz kurzer Zeit
würden diese Fabrikate morsch und das Leder ginge wie der Zunder auseinander
.

Die Lederindustrie hielt von Schutzstempeln oder höheren Zöllen verständlicherweise
nichts. Bis auf einen verhältnismäßig kleinen Teil war die


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