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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 172
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Gerhard Finkheiner

ler (Rainmühlehof) und Theys Himmelsbach zur Eichen (Kraftlihof) welche
alle vier den Fahr in den Wolfersbacher Wald haben mit den Schweinen bis
St. Michaelis-Tag.

Wann es Eckerich gehabt, so habe der Schultheiß zu Wittelbach dem
Vogt im Schuttertal 4 Pfennige Stabrecht erlegt und von Michaelis bis
Weihnachten verbieten lassen, sonsten hab man es ihnen niemalen von unerdenklichen
Jahren hero begehren zu verbieten anders als auf solche Weis
von Michaelis bis Weihnachten. Solche habe der Vogt im Schuttertal bei 1
Pfennig pflegen zu verbieten, und wann einer das Gebot übertreten, ist der
Frevel jederzeit nach Geroldseck geliefert worden.

Wen auch die Wittelbacher immer ergriffen hätten, dessen Vieh oder
Schweine waren zu Schaden gangen, hat der Schultheiß zu Wittelbach nicht
Fug noch Macht gehabt, solches Vieh unter seinen Stab, sondern in Schuttertal
in den Schutzhof bei der Kirche zu treiben. Davon der Herrschaft der
Frevel oder Einung, der Bürgerschaft aber das Schutzgeld, nämlich 2
Schilling Pfennig, von wenigem oder vielen Vieh gehörig gewesen.

Der auf dem Schmetterhof aber habe das Recht in den Wolfersbacher
Wald das ganze Jahr zufahren, es sei Eckerich gewesen oder nicht.

Die Herren von Geroldseck hätten im ganzen Bann Wolfersbach die hohe
und niedere Oberkeit wie auch die Jagden allein, wenn schon die Güter
und Wäld des Abts Eigentum seien. Er habe niemalen gehört, dass der
Schmetterhof etwas an Drittel oder Fall anderwärtshin als nach Geroldseck
geliefert und zwar den Drittel in den Schuttertäler Stab, den Fall aber
in den Seelbacher Stab, allwohin der Schmetterbauer pfarrig. Ferner...
dass kein Wolfersbacher jemalen haben dürfen Heu heimführen, die Zehntknechte
von Geroldseck haben denn zuvor den Zehnten abgeschätzt.

Item der Abt und die Wittelbacher seien etliche Male streitig gewesen,
ob er oder sie die Steuer abrichten sollen, da weigerte sich der Herr Abt,
vorgebend, die Bürger nutzen die Weid, sollten auch die Steuer abrichten.
Wann es sich nun verweilte, war öfters angestellt, dass man ihnen im Wolfersbacher
Bann sollte das Vieh pfänden.

Sobald sie es vermerkt, hätten sie die Gebühr entrichtet und niemalen
wie jetzt und einige Außred gebraucht.

Item, wenn es Eckerich gehabt und man Schweine getrieben, so der
Herr Abt angenommen gehabt, so haben solche Schweine alle den Zoll der
Herrschaft Geroldseck vom Stück 4 Pfennige leiden müssen.

Item, was der Schmetterbauer vor Jacobi für Schwein gekauft oder gezogen
, das habe er Macht gehabt, in das volle Eckerich zu treiben. Nach
Jacobi aber hat man ihm keine mehr gestattet.

Item die Kambacher und Michelbronner haben kein Teil an der Schuttertäler
Allmend. Dahero, wenn ein Kambacher oder Michelbronner an
der Allmend etwas zu nutzen begehrt, muss er den Schuttertälern 2 Gulden
für das Burgrecht erlegen.


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