Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 174
(PDF, 115 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2007/0174
174

Gerhard Finkheiner

Er sei auch 2 Jahre Bürgermeister gewesen, wisse es wohl, obschon der
Burgvogt ihm solches zu sagen mit Drauworten verboten.

Endet damit seine Aussage. Actum Geroltzeck in der großen Stuben
oberhalb der Hofstuben, wie obstehet."

Christian Haller, seines Alters im 54. Jahr, sagt hierüber aus:

„Der Wolfersbacher Bann liege im Geroldsecker Wildbann. Hätten niemalen
die Wittelbacher oder die Wolfersbacher dürfen einiges Rohr (Schusswaffen
) hineintragen. Zu unserm Beweis hätten die Wittelbacher einmal
kurz vor diesem Krieg einen Schießrain im Bann Wolfersbach aufgerichtet
gehabt gegen den Schellrain; solches hätten die Jäger angebracht.

Darauf der Herr von Geroldseck nicht leiden wollen, dass sie unbefugt
den Rain dahingesetzt und mit Klopfen das Gewild vertrieben. Deshalb
den Rain im Wolfersbacher Bann wiederum abbrechen müssen...

Er habe niemalen gehört, dass die Wittelbacher oder Wolfersbacher im
geringsten etwas im Wolfersbacher Bann hätten dörfen schießen, gebieten
oder verbieten, sondern wenn etwas darin zu verbieten gewesen, so haben
die Wittelbacher dem Vogt im Schuttertal das Gebot-Geld erlegt, dass er dem
Inhaber des Eichen Hofs (Krafilihof), Raimüller-Hofs und Scholkenhöfe
zweier Hofinhaber (Schäferhof auf der Matt), verbieten solle, dass sie nach
Michaeli bis Weihnachten nicht mehr mit Schweinen in den Wald fahren.

Dem Schmetterbauer aber habe man es niemalen verbieten können
durchs ganze Jahr mit Vieh und Schweinen dahin zu fahren, insbesonder-
heit mit den Schweinen, so er selber gezogen oder vor Jacobi gekauft.

Sagt auch, er habe von Simon Schmidts Frauen, vielmals gehört zu haben
asseriert. Er, Schmidt, habe den Schmetterhof hoch angenommen gehabt
, sei auch ziemlich mit Kindern behängt und in Schulden gesteckt, so
hatten die Wittelbacher ihm, Simon Schmidt, zugemutet, sie wollten ihm
350 Gulden für die Gerechtigkeit geben, die er in dem Wolfersbacher Wald
und Eckerich wie auch den ganzen Wolfersbacher Bann durch das ganze
Jahr zu weiden oder zufahren, darüber er sich aber bei der Herrschaft Bescheid
erholt und ihm rund abgeschlagen worden."

„Jakob Meyer, der alte Jäger, seines Alters im 66. Jahre, zeigt an bei
seinem Eid, der ganze Bann Wolfersbach sei dem Stab Schuttertal mit Gebot
und Verbot unterworfen, unmaasen dann die Wittelbacher dem Vogt
im Schuttertal jedes Jahr das Gebott-Geld gebracht, das er den vier Bauern
, nämlich bei der Eychen Schremppen-Hof (Krafilihof), Reymüller
(Rainmühlehof) und Pfeister Jacob oder Jacob Christ (Schäferhof auf der
Matt) verboten, nicht mehr nach Michaeli in den Wald ihr Vieh zu treiben.

Den Schmetterhof belangend habe derselbe Macht, in den Wolfersbacher
Wald durchs ganze Jahr zu fahren mit allerhand Vieh, es habe gleich
Eckerich oder nicht."


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2007/0174