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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 267
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Vom Waldhüter zum Forstbetriebsbeamten - Der Forstdienst in den Gemeinden

267

- Beschädigung von stehendem Holz,

- Waldbrandgefahr,

- Unbefugtes Weiden31,

- Illegale Streu- und Grasnutzung,

- Illegales Anharzen,

- Unerlaubten Kahlhieb und Ausstockung,32

- Unbefugtes Betreten von gesperrten Schlägen und Saatschulen,

- Grenzverrückungen,

- Unbefugtes Bauen im Wald sowie

- weitere Übertretungen von forstpolizeilichen Vorschriften.

Ihre Hauptaufgabe bestand demnach darin, den ihnen anvertrauten Wald gegen
Frevel und sonstige illegale Nutzung zu schützen. Auch sollten sie alle
waldgefährdenden Handlungen und Ereignisse unterbinden, die ertappten
Waldfrevler festnehmen und dem Bürgermeister übergeben sowie alle erkannten
Straftaten melden. Darüber hinaus wurden sie auch gelegentlich
vom Bezirksförster zur Mithilfe beim Holzauszeichnen, Holzaufnehmen,
Überwachen der Holzhauerei, Kulturen und Wegarbeiten verwendet.

Die individuelle Ausgestaltung des jeweiligen Waldhüterdienstes vor
Ort regelte der Dienstvertrag, den jeder neugewählte Waldhüter mit der
Gemeinde abschloss.33 Darin wurden unter anderem Dienstpflichten, Wochenarbeitszeit
, Vergütung, Beurlaubung, Ausrüstung sowie die Versicherung
des Gemeindewaldhüters geregelt.

Zur Erfüllung seiner Aufgabe hatte der Gemeindewaldhüter seinen Hutbezirk
werktäglich und nötigenfalls auch bei Nacht zu begehen. Er schrieb
dabei alles, was ihm bei seinen Dienstgängen aufgefallen war, in sein
Dienstbuch ein. Außergewöhnliche Vorkommnisse meldete er gleich dem
Förster.

Der Waldhüter hatte eine begrenzte Polizeifunktion: Er schritt bei erkannten
Forstvergehen ein und stellte die ertappten Waldfrevler zur Rede.
Bei ortsbekannten Waldfrevlern nahm er die Personalien auf und meldete
den Vorfall dem Bürgermeister. Bei Flucht- und Verdunkelungsgefahr
konnte er den Beschuldigten vorläufig festnehmen und dem Bürgermeister
übergeben. Flüchtende hatte er zu verfolgen und festzunehmen. Der Waldhüter
kontrollierte außerdem alle Verdächtigen, die er im Wald antraf und
stellte mögliche Beweismittel sicher.34 Gestohlenes Holz beschlagnahmte
er sogleich und kennzeichnete es mit dem Frevelhammer. Außerdem protokollierte
er alle Vorkommnisse in seinem Dienstbuch. Bei seinem Dienst
stand ihm ein weiterer Waldaufseher (Hilfswaldhüter) zur Seite, der ihn
auch bei Krankheit oder Urlaub vertrat.

Der Beruf war nicht ungefährlich, da sich ertappte Waldfrevler immer
wieder ihrer Festnahme oder der Beschlagnahme ihres Diebesguts zu
widersetzen suchten und die Waldhüter nur leicht bewaffnet waren. Der


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