Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 275
(PDF, 115 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2007/0275
Vom Waldhüter zum Forstbetriebsbeamten - Der Forstdienst in den Gemeinden

275

sollten. Zum Aufgabenbereich eines Gemeindewaldhüters gehörten um
1900 die60

- Ausübung des Forstschutzes und der Forstpolizei im Allmendwald nach
der amtlichen Dienstanweisung für die badischen Forstschutzbeamten,

- Aufsicht über die Holzhauerei in den Gemeinde- und Körperschaftswaldungen
,

- Beaufsichtigung und Leitung aller Kulturarbeiten gemäß den Kulturplänen
und Anordnungen des Forstamts,

- Vornahme und Beaufsichtigung von Wegearbeiten (Neubau, Ausbesserung
),

- Überwachung der Holzabfuhr,

- Pflege der Gräben und Entwässerungen,

- Mitwirkung bei der Holzversteigerungen und Bürgerholzverlosung und
sonstigen Dienstgeschäften der Forstbeamten, sowie

- Fertigung von Holzaufnahme- und Nebennutzungslisten.

Neben dem Forstschutz hatte der Gemeinde- und Privatwaldhüter somit
auch Aufgaben der Waldbewirtschaftung zu übernehmen. Er achtete darauf
, dass das Holz ordnungsgemäß geschlagen und abtransportiert wurde.
Dies war nur zur Tagzeit und zwischen Anfang September und Ende April
erlaubt. Er betreute Saatschulen und Kulturarbeiten und achtete auf den
Zustand des Gemeindewaldes. Der Forstwart hatte außerdem die nötigen
Arbeitskräfte bei der Gemeinde anzufordern und zu beaufsichtigen sowie
die Taglohnlisten zu führen. Dies erfolgte im Rahmen seiner üblichen
Waldrundgänge.

Diese Veränderung des Aufgabenbereichs machte eine eigene forstfachliche
Ausbildung immer notwendiger.61 In Württemberg und in der
Schweiz war es bereits üblich, alljährlich eine Anzahl Forstwarte zu mehrwöchentlichen
Unterrichtskursen in Technik und Betrieb einzuberufen.
Doch erst im Jahre 1896 entschloss sich auch die badische Regierung, derartige
mehrwöchige „Forstwartkurse" an der Forstschule Karlsruhe62 einzurichten
. Diese waren zwar anfangs nur für die Domänenforstwarte gedacht
, doch wurden schon bald auch die Gemeindewaldhüter zugelassen.
Dadurch erhielten nun auch Forstbedienstete der Gemeinden und sonstigen
Körperschaften die Möglichkeit der beruflichen Qualifizierung, was sich
für die kommunale Waldpflege nur günstig auswirken konnte.

Die Kurse fanden im Herbst statt und dauerten zunächst acht Wochen,
1930 schon zwölf Wochen und 1938 dann 15 Wochen. Sie bestanden aus
theoretischem und praktischem Unterricht. Für die befähigteren Teilnehmer
fand dann ab 1905 jährlich ein dreiwöchiger Wiederholungskurs statt,
der vor allem der Weiterbildung im Wegebau diente. Diese Lehrgänge sollten
den künftigen Forstwarten die notwendigen forstlichen Grundkennt-


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2007/0275