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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 317
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Wald im Wandel: Aufgabenschwerpunkte des Staatlichen Forstamts Oberkirch 1975 bis 2001 317

deutsch gesprochen werden konnte. In den folgenden Jahren kam es immer
wieder zu gegenseitigen Besuchen und Waldbegehungen, die zahlreiche
waldbauliche und geschichtliche Anknüpfungspunkte erkennen ließen.
Sehr aufschlussreich war es für die deutschen Gäste bei der Besichtigung
elsässischer Wälder, wie sich in den beiden letzten Jahrhunderten der ständige
Wechsel in der politischen Zugehörigkeit auf die Waldverhältnisse
ausgewirkt und bis heute eindrückliche Spuren hinterlassen hat. Umgekehrt
fanden die dortigen Kollegen bei den Besuchen im Schwarzwald
überraschend, wie kreativ das Verhältnis Waldbau zu Naturschutz angepackt
wurde, wie zum Beispiel in den Hochlagenbeständen unkonventionelle
Auflichtungen zugunsten des Auerwildes vorgenommen wurden oder
wie durch Nachahmung historischer Waldnutzungsformen die Beweidung
der Grindenhochflächen mit dem anspruchslosen Hinterwälderrind realisiert
wurde. Ein weiteres, gegenseitig stark interessierendes Thema war die
Aufarbeitung von hochwertigen Laubhölzern, ihrer Präsentation auf zentralen
Verkaufsplätzen und die Erlösoptimierung durch geeignete Verkaufsverfahren
.

Die Partnerschaft fand allerdings im Jahre 2001 ein rasches Ende, weil
einerseits die beiden Forstamtsleiter gleichzeitig in den Ruhestand traten
und andererseits beiderseits des Rheins umfassende Organisationsreformen
stattfanden, die mit zahlreichen Versetzungen und dienstlichen Erschwernissen
verbunden waren, wodurch das persönliche Interesse an der Fortsetzung
der Beziehungen leider zum Erliegen kam.

Die Reform der Forstverwaltung: Ein säkularer Einschnitt

Im Grunde schon seit der Römerzeit waren die Forstbeamten ein eigenständiges
Element der öffentlichen Ordnung. In den Provinzen des Römischen
Reiches war ein „Forestarius" ein kaiserlicher Bediensteter mit weitreichenden
Vollmachten. Im Mittelalter und in der Feudalzeit waren die
landesherrlichen Forstmeister wichtige Repräsentanten der Staatsgewalt
zur Aufrechterhaltung der Ordnung in den Bannforsten des Reiches und in
den herrschaftlichen Waldungen. Im Deutschen Reich waren die Forstämter
oder Bezirksforsteien direkt den Forst- oder Finanzkammern bei den
Ministerien der Länder unterstellt. Diese Zweistufigkeit der Verwaltung
wurde erst nach dem Zweiten Weltkrieg durch einen dreistufigen Aufbau
abgelöst, als unter Beibehaltung der Ministerialstufe auf der Regionalebene
Forstdirektionen eingerichtet wurden.

Die wesentliche Erweiterung des Aufgabenspektrums der Forstverwaltung
im 20. Jahrhundert durch die Steigerung der gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Ansprüche an den Wald und durch die im Interesse des
Naturschutzes notwendige Harmonisierung der ökonomischen und der
ökologischen Funktionen des Waldes konnte durch die flexible und innova-


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