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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 429
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„Nachwendezeit" 1802-1820 in der untersten Stufe staatlicher Verwaltung

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b) Franz Fischer wurde in Oberkirch 1815 vom Kinzigkreis als Schultheiß
aufgrund des Beschlusses des Hofgerichtes in Rastatt entlassen.84 Eine
feste Besoldung erhielt er nicht mehr.85 Bis 1817 amtierte er noch als
Gerichtsrechner, um die Schulden zu bereinigen und die Fahrnisse des
Gerichtes abzustoßen. 1820 ist er zugleich noch Teilungskommissar
bei weiteren Gerichtsaufteilungen und Dorf- und Gemarkungserrichtun-
gen.86 Im selben Jahr stellt er einen Antrag von 1154 Gulden als Entschädigung
.87 Aufgrund der überprüften persönlichen Vermögensgrundlage
gewährt man Fischer 1823 eine Pension von 300 Gulden. Damit
gibt sich dieser nicht zufrieden und listet für seine reinen Lebenshaltungskosten
einen Betrag von 554 Gulden auf.88 Das Pensionsgeld aber
bleibt in der alten Höhe. 1826 findet sich Fischer in Staufen89; 1831
macht er eine Kur in Bad Rippoldsau und 1835 wohnt er in Oppenau
und bittet den Staat um die Aufnahme in eine Armenversorgungsanstalt
,90 die es damals noch nicht gab. Danach verlieren sich für mich seine
Spuren im Nichts. Fischers Todesdatum oder Todesort sind bisher
nicht bekannt.

c) Das Oppenauer Schultheiß Lichtenauer bat 1810 mehrfach um Entschädigung91
, da andere Beschäftigungsmöglichkeiten für ihn nicht realisiert
wurden. 1811 lehnte er eine Hauptzollverwalterstelle ab und verwies
auf seine Gesundheit und sein Alter von 52 Jahren.92 Er forderte eine
Stellung nach seiner ursprünglichen Konstellation oder die Pension. Am
29.10.1811 wurde er pensioniert und erhielt 800 Gulden pro Jahr.93
Doch im November 1811 starb er.94

d) Der Kampf um Entschädigung und Pension des Renchner Schultheißen
Fritz dauerte von 1815 bis 1825. Im Jahre 1815 forderte er eine Entschädigung
für die entgangenen Zählgelder bei der Steuereinnahme, die
jetzt an die Gemeinde oder an den Staat gingen.95 1816 und 1817 mühten
sich Justiz- und Innenministerium um eine Entschädigung oder um
eine Andersverwendung des Schultheißen und Gerichtsrechners.96 Im
April 1818 erhielt Fritz schließlich eine Entschädigung in Höhe von 200
Gulden.97 Danach versuchte man für ihn Ähnliches zu erreichen wie für
die Oppenauer98 Schultheißen und bewilligte daher eine jährliches
Aversum von 400 Gulden und eine Entschädigung von 400 Gulden.99
Aber Fritz ließ nicht locker. 1822 machte er ein Einkommen von 1150
Gulden geltend. Die neue Staatsorganisation und die Einführung von
Revisoraten, Ortsgerichten, Steuereinnehmereien und der Bezirksämter
hätten seine Funktionen vernichtet und er sei genötigt, den Dienst eines
Teilungskommissärs anzunehmen. Er sei zwar 1819 pensioniert worden
mit einem Einkommen von 720 Gulden. Er bittet aber nun noch um eine
Entschädigung von 400 Gulden, um seine Kinder erziehen zu können.100
Diese Begründung nützte offenbar nichts. Am 29.01.1825 erhielt er eine
Pension von nur 700 Gulden bewilligt.101 Ein Jahr später stirbt er.102


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