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Die Bemühungen des Herrn Stupanus in den Jahren 1740/1741 zum Bergbaubetrieb.
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Nach Auffassung von Solaty sei die Entrichtung der 3 Kreuzer pro Kübel
für die Herrschaft besser und profitabler als die naturale Ablieferung des
Zehnten. Zu einem höheren Betrag als 3 Kreuzer konnte und wollte sich
Stupanus nicht einlassen. Durch das Projekt könne sich für die herrschaftliche
Kasse ein profitabler Nutzen ergeben. Auch könnten die Untertanen
durch die Grabungen und Abführungen der Erze zu merklichem Verdienst
und Nutzen kommen. Die hochgräfliche Exzellenz wird gebeten, dies in
Bedacht und Betrachtung zu ziehen und den weiteren Verhaltensbefehl
baldmöglichst auszustellen, damit man sich danach richten und regulieren
könne.
Ein Antwortschreiben aus Koblenz datiert auf den 8. August 1740 (siehe
Abbildung). Es ist gerichtet an „Hochedelgebohrener, sonders hochgeehrtester
Cammerrath". Das Schreiben vom 23. Juni sei erst sehr spät bei
der Kammer abgegeben worden. Hinsichtlich des Vorschlages Naturalabgabe
oder monetäre Bezahlung könne man sich noch nicht festlegen. Die
Hüttenmeister von St. Ingbert würden für jeden Wagen 5 bis 10 Kreuzer
bezahlen. Es sei aber nun nicht bekannt, wie viele Kübel zu 1 lh Sester auf
einen Wagen gerechnet werden könnten. Auch sei nicht bekannt, wie hoch
andernorts der Zentner Erz besteuert und bezahlt wird. So wird verlangt,
dass eine weitere gutachterliche Auskunft eingeholt wird.
Stupanus wollte auch die Hammerschmiede des Josef Schwarz in Unterharmersbach
kaufen.
Er bat um Erlaubnis, die Hammerschmiede nach Gefallen vergrößern,
versetzen oder verpfänden und alle Eisensorten schmelzen und schmieden
zu dürfen. Für den Fall, dass er im Tal Eisenerz finden sollte, bat er den
zehnten Teil davon als Abgabe an.
Auf den 10. September 1740 datiert ein Brief eines Herrn „De Mont-
long" an „Herrn Stupani, Maitre des forges auxfers a frybourg en Brisgau".
Stupanus wird mit höchstem Bedauern mitgeteilt, dass das zum Eisenwerk
erforderliche Brennholz aus den Hof- und Allmendwaldungen wegen der
privaten Flößerei nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
Der Vogt und Zwölfer des alten Rats war nicht berechtigt, das Holz der
Allmendwaldung, die zur Hälfte der Bürgerschaft zustand, zu verkaufen.
Die Bürgerschaft, die „freyen reychs unterthanen", war mit diesem Eigentum
privilegiert. Man hatte sich zwar entschlossen, ein „eysen-magazin"
aufzurichten, doch war die Angelegenheit damit von der Bürgerschaft abhängig
.
Am 27. Juli 1741 erhielt Stupanus die Genehmigung zum Kauf der
Hammerschmiede unter den vorgelegten Bedingungen.
Die Eigentumsübertragung wurde wie folgt vorgenommen:
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