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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
88. Jahresband.2008
Seite: 223
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Wolf von Windeck und seine Hinterlassenschaft

Suso Gärtner

Der Artikel skizziert die Wirtschafts- und Lebensverhältnisse des Or-
tenauer Ritters Wolf von Windeck (um 1497-1542) auf Grund der umfangreichen
Auflistung seiner Hinterlassenschaft und von gleichzeitigen
urkundlichen Nachrichten. Eine Edition des Faszikels mit über 1000 Personen
-, Orts- und Flurnamen aus der Ortenau ist geplant.

Das Erbe

Am 17. Juli 1543 trafen sich Verwandte und Vögte der Erben des Or-
tenauer Ritters Wolf von Windeck im Bischöflichen Hof in Straßburg mit
Jakob von Windeck, dem ältesten Sohn der sechs hinterlassenen Kinder
Wolfs, um eine Übereinkunft über die Verteilung der Lehen zu treffen. Jakob
von Windeck erhielt aus dem Kirchensatz zu Ottersweier als Lehenträger
40 Gulden, die beiden anderen Söhne Ludwig und Georg je 30. Dafür
sollte Jakob die Lehen empfangen und vermannen. Aus den 100 Gulden,
welche der Ottersweierer Kirchherr Kaspar Wurtz jährlich zahlen musste,
sollte das in Missbau und Abgang geratene Schloss Altwindeck wieder
aufgerichtet und „widerumb in baw vnd wesen" gebracht werden.

Nach dem Tod Wolfs von Windeck hatte man innerhalb eines Jahres die
gesamte Hinterlassenschaft des Windeckers zusammengestellt und in einem
Inventar aufgelistet. Es umfasste die Eigen- und Lehengüter, Einkünfte
und Verbindlichkeiten sowie eine Liste des Hausrats zu Bühl (Baden)
und auf dem Schloss Altwindeck.1

An erster Stelle unter den Lehenstücken standen die Lehen vom Reich,
nämlich das Gericht zu Bühl mit dem freien Wochenmarkt, dem Zoll und
Ungeld als Mannlehen. Dann folgten die Lehen von Seiten der Markgrafschaft
Baden: der Hof zu Rüchelnheim, der Anteil am Schloss Altwindeck
mit Zubehör wie dem Lochwald sowie den Wäldern und Wassern auf dem
Schwarzwald, dem Hinteren Riegelhof und den Kirchensatz zu Ottersweier
und Bühl. Das dritte markgräfische Lehenstück bezog sich wiederum auf
die Burg Altwindeck, mit Wald, Wasser und Weide im Schwarzwald, einen
Anteil am Lochwald, die Scheuer zu Waldmatt mit dem Keller darunter,
die Verleihung der Burgkaplanei und weitere Besitzstücke und Gefälle.2

Die Lichtenbergischen Lehen des Junkers beinhalteten den Burgsess zu
Lichtenau, das Rietlehen in der dortigen Mark und Einkünfte im Elsass.

Unter den vom Straßburger Stift herrührenden Lehen befanden sich
Gelder vom Zollkeller zu Straßburg, die Burg Schopfheim und das dortige
Dorf mit dem Kirchsatz und zahlreiche elsässische Einkünfte. Zuletzt wur-


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