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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
88. Jahresband.2008
Seite: 232
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Suso Gärtner

1. Stadtgericht Oberkirch mit Lautenbach, Ödsbach, Butschbach

2. Gericht Kappelrodeck mit Seebach, Furschenbach, Waldulm,
Ringelbach

3. Gericht Sasbach mit Obersasbach, Malchhurst, Sasbachwalden

4. Gericht Oppenau mit Ibach, Ramsbach, Peterstal, Griesbach

5. Gericht Ulm mit Stadelhofen, Tiergarten, Mosbach, Erlach,
Haslach

6. Gericht Renchen mit Wagshurst, Hönau36

Wolf von Windeck vertrat als Amtmann in der Pflege Ortenberg und zu
Oberkirch die bischöflich-straßburgischen Interessen.37 Um seine Verwal-
tungs- und Amtsgeschäfte wahrnehmen zu können, musste er sich öfters in
Oberkirch aufhalten. Dort besaß Wolf von Windeck offenbar auch ein
Haus.38

Zusammen mit Markgraf Philipp erneuerte Wolf 1525 die Waldordnung
zu Bühl. Ein Schreiben des Rats Hieronymus (Veus) an seinen Freund Junker
Wolf vom 26. Januar 1526 aus Esslingen über den vierten Teil an der
Reichssteuer Dinkelsbühl und Weil deutet wohl auf ein gutes Einvernehmen
zu dieser Zeit mit der badisch-markgräflichen Seite in der Bühler Gemeinherrschaft
hin.39

Wir finden Wolfs Namen in der Folgezeit auch bei Streitschlichtungen
.40 Die Stadt Straßburg bat ihn, den Amtmann in der Pflege Ortenberg,
einen durch das Kloster Allerheiligen wegen unerlaubten Pirschens (Jagdfrevel
) verhängten Arrest auf die Güter des Hans Brun aus dem Kappler
Tal wieder aufzuheben.41 Im selben Jahr beschloss Wolf als bischöflich-
straßburgischer Hofmeister, im Namen des Bischof Wilhelm von Straßburg
zusammen mit dem badischen Kanzler Dr. Hieronymus Ve(h)us namens
des Markgrafen Philipp und anderer Räte in Niederachern, einige Artikel
des Renchener Vertrags (Pfarrkompetenzen, Erhebung des Kleinzehnten,
„Ehefreiheit", Todfallrecht und Erschatz) abzuändern und am 27. Juni
1527 erklärte schließlich die Ortenauer Ritterschaft in Offenburg, dass sie
nach der Niederwerfung des Bauernaufstandes den Renchener Vertrag
nicht mehr annehmen könne.42

Zusammen mit Jost von Rosenberg und Wilhelm Hummel von Staufenberg
erneuerte Wolf am 30. Oktober 1527 den Waldbrief über den Forst die
„Moß". 1528 nimmt Wolf mit anderen bischöflichen Räten im Namen des
Bischofs die Huldigung der Stadt Euenheim vor. Aus dem gleichen Jahr
datieren einige Lehenerneuerungen durch Markgraf Philipp.43

Einen interessanten Einblick in die Zeitverhältnisse bietet ein Vertrag,
der unter Vermittlung des Junkers Wolf von Windeck am 11. Mai 1528 zustande
kam. Einige Bauern hatten in dem bäurischen „Aufruhr" 1525 dem
Junker Klaus Meyer, Vogt zu Sasbach, Schmach, Schaden und anderes zugefügt
. Tatsächlich war seine Lage um den 20. Mai 1525 bedrohlich gewe-


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