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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
88. Jahresband.2008
Seite: 246
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Karl Maier

Nun scheint aber, und das ist verwunderlich, die ganze Zeit über das
Original Scherers im Archiv der Urloffener Gemeinde oder, was wahrscheinlicher
ist, in dem von St. Martin gelegen zu haben.

Wie bekannt, hat, nachdem Markgraf Ludwig von Baden 1701 mit der
Reichslandvogtei Ortenau belehnt worden war, seine Verwaltung die Eigentumsnachweise
der wichtigsten neugewonnenen Ländereien gesammelt
und im sog. „Ortenauischen Stockurbar" als Buch zusammengestellt.5 in
dieser Bestandsaufnahme ist die Copia 66 eingefügt. Sie besteht aus einem
Text in lateinischer Sprache, dessen Inhalt den bekannten deutschen Berichten
über Eppos Vermächtnis entspricht. Ein Jeremias Kugler kopierte
sie 1726 in „Waldsteegae", das wir wohl mit dem Schlößchen Waldsteg in
Bühl/Neusatz identifizieren können, denn dort arbeitete 1725 ein markgräflicher
Beamter gleichen Namens.6

Obwohl 1705 im nahen Oberkirch/Ulm eine neue deutsche Abschrift
hergestellt worden ist, suchte Kugler ein möglichst altes Dokument für seine
Vorlage, sicher auch aus dem Prinzip, dass früher geschriebenes Recht
als vertrauenswürdiger galt als gegenwärtig verfasstes. Er hatte keinen
Grund, an dem einzigen genannten Datum 1389 als Ausstellungsjahr zu
zweifeln, da kein Notar den Text mit einem später liegenden Einschub oder
Vidimus erweitert hatte.

Die wichtigsten Argumente für den originalen Charakter des Inhaltes
der Copia 66 liefert Kugler selbst in einem redaktionellen Nachwort, das
auch in Latein geschrieben ist. Darin berichtet er, er habe für seinen Beitrag
ein „Instrument" auf Pergament von einem Michal Ruflin, „Praefecto
villa Orlopheim" erhalten.7 Ein Standesbuch der Pfarrgemeinde St. Martin
in Urloffen belegt für das frühe 18. Jahrhundert einen „Michael Rieflin
praefectus volgo Stabhalter".8 Die beiden aus dem Mittelalter stammenden
Namen Riefelin und Rufelin sind austauschbar. Damit wäre die Herkunft
der Vorlage geklärt. Deutlich beschreibt der Kopist den äußeren Zustand
der Urkunde, sie sei zwar unversehrt, die Abkürzungen könne man jedoch
ihres Alters und der Altersblässe wegen nur schwer lesen, die Unterschrift
des Notars sei kaum zu entziffern. Auch fällt es Kugler auf, dass vier Stellen
, an denen einmal Siegel hingen, jetzt leer seien.9

Das Schriftstück, das Kugler abgeschrieben hat, kam also aus Urloffen,
das inzwischen zum Hauptort des Kirchspiels und zum Sitz des Pfarrers
geworden war. Vielleicht hatte Kugler sogar das Original Scherers in seiner
Hand, Siegel heftete man üblicherweise nicht an Kopien.

In der Praxis fand dieser wichtige Text weder unter den Lokalhistorikern
noch unter den Notaren, die sich mit der Vergangenheit Zimmerns beschäftigten
, große Beachtung. 1389 hatte Scherer Gemeinden und Einzelpersonen
angeboten, auf Wunsch die Urkunde abzuschreiben. Dieser Aufforderung
kamen wohl nur wenige nach, denn außer im Stockurbar ist keine
Spur zu entdecken. Überhaupt hat sich erst der katholische Pfarrer von


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