http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2008/0302
302 Franz Hahn/Walter Schneider
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Abb. 1: Deckblatt der Glashüttenakte der Herrschaft Hohen Geroldsecks Bergwerk
aus dem Jahr 1615
Markierungsgrenzen angegeben. Das Flözen könne ohne dass Schaden angerichtet
werde, durch verständige Flözer vorgenommen werden, die auch
gut zu bekommen seien.
Da der Wald nicht umgehauen oder ausgeforstet werden solle, verstehe
es sich um so mehr, dass das liegende Holz zunächst zu gebrauchen ist, danach
sei ein Schlag zu machen und das Holz wieder wachsen zu lassen.
Sofern dies für die Gemeindewiesen erfolgen solle, so sei daraus der Wald
zu einem Schlag zu machen.
Benötige man aus dem Wald Brennholz, so könne man jedes Jahr einen
guten Teil heraushauen, wieder nachwachsen lassen und wieder nachhauen
. Jährlich könnten auf diese Weise 200 bis 300 Klafter Holz gemacht
werden. Danach wieder ein Schlag und so weiter.
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