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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
89. Jahresband.2009
Seite: 113
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Vom Schwimm-Unterricht vor 150 Jahren

Gernot Kreutz

Aus der Mitte des 19. Jahrhunderts (1863) liegt ein „beurkundetes"
Zeugnis über eine Schwimmprüfung vor, das einem Grenadier aus Zell-
Weierbach von der großherzoglichen Militär-Schwimmschule in Karlsruhe
ausgestellt wurde. Für das Bestehen der ,,große[n] Probe im Schwimmen
" musste den Soldaten nach einer vorgeschriebenen Methode ein
Schwimmunterricht gemäß einer Instruktion erteilt werden. Diese Richtlinie
mit Dienstordnung und einem Abschnitt über die Schwimm-Aufsicht
umfasst bei insgesamt 37 Paragraphen acht Punkte, die den Unterricht betreffen
.

Die Anfänger mussten als Schüler der 4. Klasse auf Böcken oder Pritschen
zunächst Trockenübungen ausführen. Die Bewegungen der Beine
und Arme sollten so koordiniert werden, dass „Steifigkeit" und Ermüdung
möglichst nicht aufkämen. Erst wenn die Schüler „ein naturgemäßes Zusammenwirken
" der Bewegungen „gehörig inne haben", wurden sie mit
Gurt und Leine an der Stange „mit einem leichten Sprunge in das Wasser
gelassen". Sie durften „in keinem Falle länger als 5-10 Minuten ohne
Unterbrechung" üben.

In der nächsten Stufe wurde die Stange weggelassen, jedoch die Leine
am Geländer befestigt. „Untertauchen" und Springen standen nun auch auf
dem Lernprogramm. Wer sich für fähig hielt, 15 Minuten ohne Hilfe zu
schwimmen, wurde zur sog. kleinen Probe zugelassen. Wenn er das Brustschwimmen
und einige Proben im Tauchen bestanden sowie sich auf einer
Stelle frei über Wasser halten konnte, rückte er in die 2. Klasse auf. Hierbei
standen ein Kopfsprung, Tauchen bis auf den Grund, Rückenschwimmen
und verschiedene Wendungen auf dem Plan.

Wer 30 Minuten schwimmen konnte, wurde zur großen Probe zugelassen
und erhielt den Probeschein, wenn er eine „halbe Stunde schwimmend
auf einer Stelle ausharren" konnte. Dieses Ausharren auf einer Stelle ist in
der Instruktion aber nicht weiter erläutert. Zudem musste „auch im Tauchen
die gehörige Festigkeit bethätigt" werden. Der Schüler war jetzt in
der 1. Klasse und wurde „als Schwimmer betrachtet".

Die damals mit Bestehen der kleinen Probe geforderten Leistungen lassen
sich heute mit denen des Deutschen Jugendschwimmabzeichens in
Bronze (Vorgänger: „Freischwimmer") vergleichen. Die große Probe, die
der damalige Grenadier für den „Probeschein" ablegen musste, erforderte
deutlich geringere Leistungen als heute für das Jugendschwimmabzeichen
in Silber verlangt werden. Sie entsprach in etwa dem bis 1978 gültigen
„Fahrtenschwimmer".


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