Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
89. Jahresband.2009
Seite: 335
(PDF, 101 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2009/0335
... gleich als ob sie lauter Atheisten wären..."

335

Abb. 2: Titelblatt Bittschrift
(17. Jahrhundert)
Vnderthäniges Bitten Der Sambt-
lichen Fischer undt Burger zu
Keul [Kehl]

Schmunzen Buben Irwie sie dann die unßrigen gleich ihres Alters
auch pflegen also zu nennen .7 In dem Sie sich vergangenen Sontag
unter wehrendem Gottesdienst, da man das Heylig Abendmahl mit
großer frequenz administrirt, an unßern dreytägigen Gewenden Lax-
Zug gelüsten laßen zu fischen, auff den Abend haben besagter Daniel
Wydemann mit seinem geferd selbst noch einen Zug gethan, ungeacht
er von den vnßeren abgewehrt worden, einen als den andern weg die
ganze Nacht durch gefischet; Wann dann dieses wider alle Geist: und
weltliche Recht, daß man den heiligen Sontag feyerlich begehen soll,
auch in Ew. Gnad. Löblichen Landts Policey Ordnung wohl verfast,
und man keine grobe Handtarbeit ohne Noth nicht vornehmen soll
bey gewißer Straff, zu dem so wird Vnß das Brodt auff solche weiß
vor dem Mündt abgeschnitten, auch die angewandte mühe und arbeit
vergebens, wo nicht solchen unrechtmäßigen beginnen gesteüret werde
, Also ist und gelangt derowegen an E. Gnd. Vnßere underthänige
Bitt, Sie geruhen dießen verwägenen Fischern in Vnßerer Banns Gerechtigkeit
alßo zu erwehren, daß Sie sich des ohnerlaubten Fischens
in unseren gewendt und waßern enthalten, auch den zweyten LaxZug
in vnßerem bann Vnß, und den dritten den Straßburgischen Fischern
wie vor diesen bereits Erkant, gnädig zu vergönstigen, wie wir dann
auch in Ihrer Banns Gerechtigkeit nicht mehr als den dritten LaxZug
begehren, damit allerseits gute Nachbarschafft erhalten, hingegen
allerhandt Streit und Zanck vermieden bleibe, auch wir vnser stücklein
Brodt mit ehren gewinnen mögen, daran wird Vnß die Obrigkeitliche
Hülffvnd Hand geboten, daß wir mit eüßerstem vermögen in
vnderthänigkeit vndt gehorsam zu erwidern schuldig sindt.
Vnderthänige Burger vnd Fischer zu Key hl12

Gegen diesen Vorwurf des unrechtmäßigen Fischfangs und der „Gottlosigkeit
" setzten sich die Straßburger heftig zur Wehr, indem sie die Kehler als
Unruhestifter darstellten, den Sachverhalt aus ihrer Sicht vortrugen und
mit Nachdruck ihre Religiosität beteuerten. Gerichtet ist das Schreiben
wiederum an die für das Kehler Gebiet zuständige Bann-Herrschaft.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2009/0335