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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
89. Jahresband.2009
Seite: 344
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Hans-R. Fluck

Kehlern hingegen das Recht zur Flößerei des Holzes, das auf der Kinzig herabgeflößt
wurde. Dieser Vertrag wurde mehrfach bestritten und die Kehler prozessierten dagegen
sogar beim Großherzoglichen Hofgericht. Die Klage der Kehl er aber wurde kostenpflichtig
abgewiesen. Dennoch kam es auch später immer wieder zu Streitigkeiten,
wenn Auenheimer im Kehler Bann fischten. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde
dann die Flößerei eingestellt und die Voraussetzungen für den 1803 geschlossenen Vertrag
damit hinfällig. Vgl. dazu Ernst Britz, Aus der Geschichte der Fischerei und der
Fischerzunft. In: Heimatbund Auenheim (Hrsg.), Aus der Geschichte eines Dorfes am
Oberrhein. Kehl 1988,79-112.
23 Nach einem auf Akten des GLA Karlsruhe beruhenden Zeitungsartikel vergab der
Kehler Districtkommisar das Fischereirecht, gegen eine angemessene Pacht („80
Gulden betrug die Jahrespacht anno dazumal. Die Fischwasser im Rhein wurden jeweils
im Februar verpachtet", in: Kehler Zeitung vom 20. Februar 1968, Lokalteil
„Aus Stadt und Land", S. 2 [Autor: Wolfram Stolz]). Sie betrug um die Wende vom
18. zum 19. Jahrhundert zum Beispiel 80 Gulden für das Fischwasser „vom großen
Wasserstein bis weit in den Rheinstrom hinaus". Das war den Fischern aber zu teuer,
da sie vorher nie mehr als 30 Gulden bezahlen mussten. Im 19. Jahrhundert wurde die
Pacht dann aufgrund der geänderten Fischereiverhältnisse auf 50 Gulden reduziert.
Doch auch dieser Preis erschien den Fischern immer noch zu hoch, denn der Fischfang
war längst nicht mehr so ergiebig. Sie protestierten, indem sie nicht mehr an den Versteigerungen
teilnahmen und „lieber das Holzmachen in den Hürsten und im Wald"
vorzogen. Dadurch kam es zu großen Einbußen bei den Pachteinnahmen und
schließlich mussten die uneinsichtigen Regierungsbeamten die Pachtsummen herabsetzen
. Zudem wurde bestimmt, dass „jeder Fischer, so er einen Waidling [flaches Fischerboot
] halten tut und den Rhein befährt, auch berechtigt sei, das Lochgras, worin
die Fische laichen, abzumähen". Was die Fischer zunächst freute, erwies sich aber im
Nachhinein als unfaires und noch teureres Los, da die Verträge auf lange Zeit
geschlossen waren. Es gab daher Proteste, die „hohe Wellen und Wogen" schlugen,
allerdings ohne ein greifbares Ergebnis.

Prof. Dr. Hans-R. Fluck, Germanistisches Institut, Ruhr-Universität Bochum,

44780 Bochum


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