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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
89. Jahresband.2009
Seite: 351
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Friedrich Wilhelm Hermann (1859-1943)

351

die festlich gekleideten Mitglieder im Sitzungssaal der Zweiten Kammer
und empfingen unter Hochrufen den Großherzog mit seinem Gefolge. Nachdem
der Großherzog von seinem Thron aus eine Ansprache gehalten hatte,
vereidigte der Staatsminister Freiherr von Dusch die Mitglieder des „Hohen
Hauses". Zu ihnen zählten die Häupter der standesherrlichen Familien, die
Repräsentanten der Kirchen, Abgeordnete des grundherrlichen Adels, der
Hochschulen, Berufskörperschaften und Kommunalverbände - insgesamt 38
Personen. Um die Mittagszeit waren die Mitglieder der Ersten Kammer, deren
Präsident der Erbprinz war, zu einem Empfang des Großherzogs im
Schloss und am Nachmittag ebenda zur Mittagstafel geladen.

Die Interessen der Kommunalverbände vertraten in der Ersten Kammer
des Landtags neben Hermann drei weitere Städte- und Kreisrepräsentanten
. Die Mitglieder der Ersten Kammer verteilten sich für die anliegenden
Arbeiten auf fünf Kommissionen. Fritz Hermann wurde der stellvertretende
Vorsitz in der Petitionskommission übertragen, außerdem war er Mitglied
der Kommission für Justiz und Verwaltung.

Aus den Quellen über die Arbeit der Ersten Kammer lassen sich soziale
Schwerpunkte seines politischen Strebens ablesen, es lässt sich aber auch
die geschickte Art erkennen, in der Hermann immer wieder beiläufig in
den teils abstrakten Debatten den Blick auf die Verhältnisse der von ihm
geleiteten Kommune zu richten verstand. Als Zeichen der Anerkennung
seines Engagements in der Funktion eines Städtevertreters im Landtag erhielt
Hermann 1913 den preußischen Roten-Adler-Orden 4. Kl. und 1914
das Eichenlaub zum Zähringer Löwenorden.27

In seiner ersten dokumentierten Rede in einer Landtagssitzung plädierte
Hermann im Rahmen der Diskussion um einen Gesetzesentwurf bezüglich
der Gemeindewaisenräte nachdrücklich für die Ermöglichung der Ernennung
von Frauen.28 Damit sollte nicht den Forderungen der Frauenrechtsbewegung
, deren Auswirkungen von den Gegnern des Gesetzesentwurfes
heraufbeschworen wurden, nachgegeben werden. Hermann und die anderen
Befürworter des Gesetzes wollten auf der Basis der neuen Regelung
vielmehr den Grundsatz zur Geltung bringen, dass unabhängig vom Geschlecht
lediglich Verantwortungsbewusstsein und Qualifizierung für die
Ausübung der Funktion eines Gemeindewaisenrates im Ehren- und Berufsamt
ausschlaggebend sein sollen.

Als stellvertretender Vorsitzender der Petitionskommission erstattete
Hermann verschiedentlich Bericht vor dem Plenum der Kammer. Naturgemäß
handelte es sich dabei häufig um kommunalpolitische Themen, etwa
eine Eingabe des Verbands badischer Grund- und Hausbesitzervereine um
Ermäßigung der Verkehrssteuer, die Hermann im Sinne der Interessens-
wahrung eines kommunalen Steuereinkommens allerdings ablehnte 29 In
eine ähnliche Richtung ging Hermanns negatives Votum über eine Petition
der Mietervereine mehrerer Städte über die Erweiterung hypothekarischer


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