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Die Krankenpflegeschule der Kongregation der Franziskanerinnen in Gengenbach
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Krankenpflegeschule mit Sr. M, Jubilata um das Jahr 1967
I. Berufslehre und Berufskunde
II. Bau und Verrichtung des menschlichen Körpers
III. Krankheitslehre (Allgemeine Krankheitserscheinungen, Infektionskrankheiten
)
IV. Ernährung
V. Krankenpflege - Krankenbeobachtung etc. Hilfeleistungen bei
Krankenuntersuchungen, namentlich bei Wundbehandlung; Lagerung
und Versorgung verletzter Glieder, Notverband, Hilfeleistungen
bei Operationen sowie bei der Betäubung. Vorbereitung des
Verband-Materials und der Instrumente.
VI. Volksgesundheitspflege (Wochenpflege, Säuglingspflege etc.)
VII. Hilfeleistung bei plötzlich auftretenden Leiden und Beschwerden,
bei gefahrdrohenden Krankheitserscheinungen, bei Unglücksfällen
(Blutstillung, künstliche Atmung) Vergiftungen
VIII. Pflege bei ansteckender Krankheit; Desinfektionslehre
IX. Gesetze und Verordnungen
X. Sozialversicherung und Unfall verhütungs vor Schriften.
In diesen Fächern erhielten die Schülerinnen den wöchentlichen Unterricht
. Außer der täglichen, praktischen Krankenpflegeausbildung unter der
Anleitung einer erfahrenen Krankenschwester nahmen die Schülerinnen an
zwei Wochentagen an den Operationen teil. Dabei erhielten sie Erklärungen
von dem jeweils zuständigen Chefarzt.
Für die Ernennung der Mitglieder des Prüfungsausschusses zeichnete
sich gemäß der zweiten Verordnung über die berufsmäßige Ausübung der
Krankenpflege und die Errichtung von Krankenpflegeschulen (Ausfüh-
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