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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
89. Jahresband.2009
Seite: 453
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Historische Gutachtäler Doppelhäuser

453

Hermann: Das Schwarzwaldhaus, Stuttgart 1953 (weitere Auflagen 1964, 1977 und
1982), 163, 164, 204; Ders.: Schwarzwaldhäuser, Karlsruhe 1971, 16: Zeichnung „Verbreitung
der Hausformen im Schwarzwald" und Schnitzer, Ulrich: Schwarzwaldhäuser
von gestern für die Landwirtschaft von morgen, Landesdenkmalamt Baden-Württemberg
, Arbeitsheft 2, Stuttgart 1989, 16, 17.

4 Hierzu der Gutacher Heimatforscher Ansgar Barth, in: „Zur geschichtlichen Entwicklung
der Gutacher Bauernhöfe" (eine Zusammenstellung von Daten und Fakten anlässlich
einer bildlichen Vorstellung von 56 Gutacher Bauernhöfen beim Bücherneck-
fest am 26. August 2007 durch Hans Heinzmann) „ . . . Mit der Bauernbefreiung nach
den Napoleonischen Kriegen und der Zehntablösung in den dreißiger Jahren des 19.
Jahrhunderts wurden aus den Lehenträgern nun freie Bauern, ihre Höfe waren nun
Eigentum. Allerdings durften diese auch weiterhin nicht ,zerstückelt' werden, wie es in
Gebieten mit Realteilung geschah. Es galt das Anerbenrecht, nach dem der Hof
ungeteilt weiter gegeben werden musste. Nach 1870 gab es in Gutach einige Abweichungen
von diesem Prinzip, das im 3. Reich durch das Hofgütergesetz eine ideologische
Neubelebung erfuhr."

5 In mehreren Fachveröffentlichungen ist nachzulesen, dass die Bau- und Raumgestaltung
des Gutachtäler Haustyps durch die Württembergische Bauordnung aus dem
Jahre 1568 ausgelöst worden sei, bzw. diese Bauordnung die Bau- und Raumgestaltung
des Gutachtäler Haustyps verlangt habe. Das trifft jedoch nicht zu, da der Al-
tenvogshof in Kirnbach - ein typisches Gutachtäler Haus - schon drei Jahre vor
Inkrafttreten der Württembergischen Bauordnung erbaut wurde. Siehe hierzu Nienhaus
, Heinz: Der Gutacher oder Gutachtäler Haustyp und historische Bauernhäuser in
Gutach, in: Die Ottenau (86) 2006, 399-432.

6 Zum Baujahr des Bürlebauernhofs gibt der Gutacher Heimatforscher Ansgar Barth folgenden
Hinweis: „Nach dem Feuerversicherungsbuch von 1841 wurde das Haus um
1770 erbaut. Über das Hofgebäude wird ausgeführt: ,Wohnhaus zweistöckig von
Holzwänden mit Sockelmauer - Dach Stroh und Ziegelstreifen'. Im Steuerbuch von
1722 heißt es: ,Ein zweistocket neu erbaut Haus (eine große Stube, 1 Nebenstüble, 5
Kammern) samt einer besonderen Hausmahlmühlin'. Offen bleibt, ob das Haus zwischen
1722 und (um) 1770 abgebrannt ist oder ob die Einschätzung im Feuerversicherungsbuch
ungenau ist." Um das exakte Baujahr des Bürlebauernhofs zu bestimmen
, sind weitere Nachforschungen erforderlich. Nach der alten Bausubstanz erscheint
die Bauzeit vor 1722 allerdings als sehr wahrscheinlich.

7 Barth, Ansgar: Das Amt Hornberg in württembergischer Zeit, in: Die Ottenau (74)
1994,351.

8 Oftmals wird diese Fachwerkwand auf die Württembergische Bauordnung aus dem
Jahre 1568 zurückgeführt, was mehr als fraglich ist. Diese Thematik ist ausführlich behandelt
in: Nienhaus, Heinz, wie Anm. 5.

9 Ein Doppelhaus dieser Art, das in den Anfangsjahren von Uhrmachern bewohnt
wurde, steht heute noch im Katzensteig/Furtwangen. Vgl. Schilli, Hermann:
Schwarzwaldhäuser, Karlsruhe 1971,98; erweiterte Aufl. 1978, 100.

10 Dorer, Richard und Opp, Karl: Schönwald in Vergangenheit und Gegenwart, Horb
1986,149.

11 Ebd., 150.

12 Ebd.,485.

13 Ebd.,481.

14 Ebd., 150.


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