Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
89. Jahresband.2009
Seite: 481
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Tum Wegenetz der Offenburger Altstadt zwischen dem 14. und frühen 19. Jahrhundert

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solche Beschreibung folgt in der Regel einem vorgegebenen Muster. Ausgangspunkt
ist die Angabe der öffentlichen Straße, an der das betreffende
Grundstück oder Gebäude mit der Frontseite hin lag. Danach werden
die rechts und links, und anschließend das an der Rückseite angrenzende
Nachbargrundstück genannt. Zuletzt nimmt die Beschreibung noch einmal
Bezug auf das an der Frontseite liegende Areal, bisweilen auch unter Angabe
einer auf der gegenüberliegenden Straßenseite oder im näheren Umkreis
befindlichen öffentlichen Einrichtung oder eines Bauwerks. Als Anstößer
kamen sowohl Privatgrundstücke, Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie
Gärten, als auch öffentliche Einrichtungen, Straßen oder auch Teile der
Stadtbefestigung in Frage. Privatgrundstücke, die den weitaus größten Teil
der als Bezugspunkte gewählten Anstößer ausmachen, wurden in der Regel
nach ihrem oder ihren Besitzer(n) benannt. Wie eine solche Anstößerbeschreibung
aussehen kann, zeigt folgendes Beispiel aus einer Verkaufsurkunde
des Jahres 1608, betreffend ein Haus „in der Clostergasse gelegen,
einseit neben der Metzgerzunfftstuben, anderseit neben Veltis Benedict,
stost vornen uff gemelte Clostergasse und hinden uff die Patres Societatis
in Molsheim".21 Eine besonders reichhaltige Anstößerbeschreibung findet
sich in der Urkunde zum Verkauf der Besitzungen des ehemaligen Begin-
enhauses „Großes Gotzhus" durch die Stadt an das Kloster Schuttern 1532.
Hierbei bedurfte es der Lagebeschreibung von zwei Häusern mit Hof und
Garten „bym Barfüsser closter, zwischen der allmendt Strassen gegen dem
closter gartten zu eyner [Seite] und Matheus Rorern dem Ziegler, Hanns
Ruoffen dem Metzger und Melchior Becken, Schnecken Berbelins toch-
terman, zur andern sydten gelegen, stoßt mit eym ortt uff die allmendt gegen
der statt ringmur und mit dem endt auch uff die allmendt gegen Laux
Schleyen huß, dem Schinthuß gotzhauß und Margolff Eyssen schür".22 Die
„allmendt" bezeichnet jeweils ein öffentliches, der Stadtgemeinde gehöriges
Areal, häufig eine öffentliche Straße oder Platz. In vorliegendem Fall
werden die von der Stadt verkauften Immobilien zunächst nur grob in der
Nähe des Franziskanerklosters verortet, dann genauer zwischen einer am
Garten des Franziskanerkloster gelegenen öffentlichen Straße (später die
Schulgasse) und drei privaten Anliegern. Weiterhin stieß ein „ortt", also
eine Ecke, manchmal auch Seite, auf ein anderes öffentliches Areal, vermutlich
ebenfalls eine Straße, der gegenüber sich die östliche Stadtmauer
befand. Es dürfte sich dabei um den nördlichen Teilabschnitt der Goldgasse
gehandelt haben. Auch am Westrand grenzte öffentlicher Raum an,
vermutlich ein platzartiger Teilabschnitt der späteren Schuttergasse, dem
gegenüber sich ein weiteres Privathaus, eine Scheuer bzw. Schuppen oder
Stallung sowie das Gebäude der Beginensammlung vom „Schinthuß gotzhauß
" befand.23 Die Angabe von mehreren Anstößern an der gleichen Seite
erklärt sich durch die erhebliche Größe des Areals.

In der Verwendung überwiegend privater Grundstücke als Bezugs-


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